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Auto im Parkverbot gerammt ?!

Frage von gagi93 gagi93

Hallo Leute !!

Ich war gestern nach der Arbeit noch mal schnell wo was einkaufen und auf dem Parkplatz vor dem Einkaufshaus war sehr viel los und bin beim rückwärtsfahren in ein Auto hineingefarhen (habe es total übersehen) das hat jetzt einen Kratzer in der Beifahrertür daraufhin habe ich den Besitzer gefunden und mit ihm dann die Daten ausgetauscht. Er lässt das Auto jetzt anschauen um mir zu sagen wie viel es kostet. Aber bin ich da eigentlich Schuld wenn das Auto im Parkverbot steht und dadurch die Straße viel zu eng ist zum durchzufahren. Beim Parkplatz steht hier gilt die STVO.

danke ;))

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Antworten (10)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Da bist Du ganz alleine Schuld. Abgesehen davon, dass auch Autos im Parkverbot nicht automatisch zu Versuchscrashfahrzeugen werden und derartige Schilder auf Parkplätzen keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten - schon gar nicht für den ruhenden Verkehr - ist § 9 Abs. 5 StVO hier absolut eindeutig:

    (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

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    Antwort von kluetje kluetje

    Wenn du gegen ein parkendes Auto gefahren bist, zahlst du den Schaden (bzw. deine Versicherung). Und dabei ist es unerheblich, ob er da stehen durfte oder nicht.

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    Antwort von HeidivonErbse HeidivonErbse

    Klar bist du schuld, denn du hast das Auto angefahren und nicht aufgepaßt. Du hättest auch die Polizei rufen können. Aber nein, vor Feigheit und Geiz hast du das unterlassen. Du hättest schon vorher abschätzen können, daß man da nicht durch kommt, aber du hattest es ja eilig, also trifft dich auch eine Schuld.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Ja, bist Du. Sonst könntest Du ja ungestraft jedes Auto, welches im Parkverbot steht, beiseite rammen.

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    Antwort von jockl jockl

    Ein im Parkverbot stehendes Auto ist kein Freibrief dieses zu rammen. Wobei es da noch den Unterschied zwischen Parkverbot und absolutem Park- bzw. Halteverbot gibt.

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    Antwort von husky70 husky70

    das ist egal der wagen stand, also ist das deine schuld.hättest du sie polizei gerufen hätte der eine knolle wegen falsches parken bekommen und das wärs gewesen.das gleiche ist einem freund mal beim falschparken passiert,er bekam eine knolle und das wars.

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    Antwort von user1192 user1192

    Dann hat der andere mindestens Teilschuld

    Kommentar von suzisorglos suzisorglossuzisorglos

    Nö. Er hat nur verkehrs-/verbotswidrig geparkt, aber keine Schuld an dem Crash!

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Man darf auch Autos, die im Parverbot stehen, natürlich nicht ankarren. Wenn es zu eng ist, darf man eben nicht fahren.

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    Antwort von Pennylane11 Pennylane11

    evtl. trifft ihn ein mitverschulden, aber das müsstest du beweisen, wenn du dich darauf berufen willst. ansonsten gilt aber, dass man auch keine widerrechtlich abgestellten fahrzeuge beschädigen daf, weder vorsätzlich noch fahrlässig.

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    Antwort von Pialesb29 Pialesb29

    Er hat eine Mitschuld, allerdings wird die schwer nachzuweisen sein


    Deswegen immer die Polizei rufen bei sachen mit eigenen oder anderen Autos

    Kommentar von allianzer allianzerallianzer

    Nein der andere hat keine Mitschuld!! da hätte auch eine Person stehen können, wer fährt hat darauf zu achten, daß die Fahrbahn frei ist, notfalls muss man sich einweisen lassen oder eben nicht fahren.

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