kleiner Kratzer an Plastikstoßstange-zahlt Versicherung?

3 Antworten

Es besteht auch für den Geschädigten eine Schadenminderungspflicht. Inwieweit in deinem Fall jetzt die Stoßstange ausgetauscht werden muss, kann ich von hier nicht beurteilen.

Es ist schon mal richtig, dass du den Schaden deiner Versicherung gemeldet hast. Die werden sich jetzt um die Schadensregulierung kümmern.

Wenn der Schaden nicht zu hoch ist, kannst du ihn auch hinterher innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen, um eine Höherstufung zu vermeiden.

Deine Versicherung kann dir sagen, bis zu welcher Höhe sich das lohnt.

Der Geschädigte entscheidet, wie er den Schaden behoben haben möchte. Deine Versicherung wird allerdings prüfen, ob die Kosten dem Schaden angemessen sind.

Wenn sich rausstellt, dass der Schaden nur relativ "billig" war, hast Du ja immer noch die Möglichkeit, die Summe an die Versicherung zurück zu zahlen um eine Höherstufung zu vermeiden

Da du Rückwärts gefahren bist ist die Schuldfrage erst einmal .Es wird darauf hinauslaufen das die Stoßfänger wohl ausgetauscht wird