Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehr geführt werden...

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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat er die KfZ-Steuer oder Versicherung für das Fahrzeug nicht bezahlt und es wurde deshalb zwangsentstempelt.

Wenn er trotzdem damit rumfährt macht er sich wegen Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoß gegen die StvZO schuldig. Würde ganz schön teuer werden. Und das Fahrzeug muss er aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen, sonst kann noch eine Anzeige wegen unerlaubter Mülllentsorgung (kein Scherz!) bekommen.

Natürlich darf er nicht mit dem Auto Fahren , weil es nicht zugelassen ist. Vermutlich auch nicht Versichert. Auf Öffentlichen Flächen darf er das Auto auch nicht abstellen. Was das für eine Strafe gibt , weiss ich nicht. Wenn er dort Länger im öffentlichen Raum parkt,wird die Karre abgeschleppt und ggf entsorgt oder Versteigert.

Nein, darf er nicht. Und das wäre dann Führen eines nicht zugelassenen Kfz.

Natürlich darf er - wenn er ein Kurzzeit-Kennzeichen benutzt. Aber lass ihn doch in Frieden !

Pr0fessor 
Fragesteller
 11.11.2014, 09:26

Er hat ja kein Kurzzeit Kennzeichen benutzt und in frieden lass ich ihn auch - wenn ich ein Schwein wäre, hätte ich ihn angeschwärzt, aber ich bin kein Schwein. Mich interessiert es einfach

Anton96  12.11.2014, 18:49
@Pr0fessor

Du lässt ihn genau so lange in Frieden bis er dich oder einen Angehörigen mit seinem Fahrzeug schädigt und ihr keinen müden Euro bekommt weil er nicht versichert ist. Es tut mir leid aber wenn einem meiner Nachbar mit eine nicht versicherten Fahrzeug durch die Gegend eiert würde die Polizei eine Tipp bekomme,,

Das ist eine Steuerhinterziehung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.