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Auto beschmutzt! Sachbeschädigung?

Frage von BeardedDragon BeardedDragon

Hallo Leute,

Unbekannte "verschönern" seit einiger Zeit in regelmäßigen Abständen mit einer weißen Flüssigkeit (Milch, Mehl-Wasser-Gemisch?). Wenn ich morgens an mein Auto komme klebt an der Fahrertür (inkl. Scheibe), manchmal auch auf dem Dach,der Hintertür oder der Frontscheibe diese weiße Pampe. Das Auto steht in einer ruhigen Wohngegend (Sackgasse). Es handelt sich bei den Verursachern, vermutlich um Jugendliche, die von ihrem Treffpunkt aus nach Hause laufen. Kann man da irgendwas dagegen tun? Ich fahre mindestens zwei mal wöchentlich durch die Waschanlage, irgendwann geht das ins Geld, und außerdem ist mir meine Zeit dafür zu schade... Gilt das schon als Sachbeschädigung?

Vielen Dank im Vorraus!

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Antworten (10)

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    Antwort von Doctores Doctores

    Sachbeschädigung nach dem deutschen Gesetz:

    Tathandlungen sind Beschädigen und Zerstören.

    Beschädigen ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz.

    Ist eine Sache nur verschmutzt und kann sie ohne großen Aufwand gereinigt werden, so ist sie nicht beschädigt worden.

    Das trifft seit Inkrafttreten des Neununddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes aber nur dann zu, wenn das Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird.

    Nun entscheide selbst ....

    Gruß D.

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    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Ist das nicht vielleicht die Hinterlassenschaft von Vögeln ?

    Das solltest immer so schnell wie möglich abwaschen, weil schädlich für den Lack.

    Kommentar von BeardedDragon BeardedDragonBeardedDragon

    Na ja also den Vogel will ich sehen, der solche Mengen Kot/Urin hinterlässt... wenn dann schon eher ein Flugsaurier

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    Antwort von siller siller

    Du kannst es bei der Polizei melden, bzw. mußt aufs Revier fahren, kostet dich wiederum Zeit, Aufwand und Geld da hinzufahren und das abzuwickeln. Und dann eben Anzeige gegen unbekannt. Nur fraglich, ob dir das was bringt. Geldlich bekommst du nix zurück.

    Möglichkeit für die Zukunft: komplett woanders parken. Und Auto möglich unauffällig halten! Wer ein großes dickes Auto fährt, da denken viele, dem könnte man mal bißchen ärgern und was dran kaputt machen. Manche Neider gönnen einem nämlich nix!

    Kommentar von BeardedDragon BeardedDragonBeardedDragon

    Na ja... Gibt es etwas unauffälligeres als einen silbergrauen Golf?

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    So leid es mir tut, die ganzen Rechtslaien hier enttäuschen zu müssen, aber die Beschmutzung einer Sache ist selbstverständlich KEINE Sachbeschädigung. Nicht alles, was in Deutschland nicht erlaubt ist, ist deshalb auch gleich strafbar^^ Und das Auto ist ja nicht Beschädigt (oder in seinem ERscheinungsbild dauerhaft verändert) sondern einfach nur schmutzig., Schmutz ist aber keine Beschädigung.

    Du hast lediglich die Möglichkeit, den Verursacher ausfindig zu machen und ihn dann auf Schadenersatz und Unterlassung zu verklagen. Ist sehr ärgerlich, so eine Geschichte, aber mehr Möglichkeiten gibt es nicht.

    Kommentar von volker3329 volker3329volker3329

    Wo hast du denn deine völlig unqualifizierte Aussage her?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Dann klär mich mal bitte auf, was daran unqualifiziert sein soll^^

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Natürlich ist das Sachbeschädigung. Du gibst ja immerhin Geld aus, um den alten Zustand wieder herzustellen. Nur nützt dir das nicht viel. Du müsstest bei der Polizei schon "Ross und Reiter" benennen können.

    Kommentar von 397kg 397kg397kg

    Theoretisch reicht natürlich Anzeige gegen Unbekannt. Aber davon hast du nichts.

    Leg dich auf die Lauer.

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    Antwort von volker3329 volker3329

    Was hast du dem(den) Typen denn getan,daß die sich solch eine Arbeit machen.(mischen,hinschleppen und draufschmieren über einen längeren Zeitraum? Überleg mal,dann kommst du dahinter wer das macht.

    Kommentar von BeardedDragon BeardedDragonBeardedDragon

    Das hab ich auch schon überlegt... Aber da ich wissentlich niemandem was getan habe gehe ich eher davon aus, dass da keiner extra hinläuft, sondern es im vorbeigehen auf dem Heimweg "passiert"

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    Antwort von haifisch123 haifisch123

    Häng Doch einfach mal einen Zettel an die Seitenscheibe an die Fahrertür und schreibe folgenden Text darauf: "Lieber beschmutzer meines Autos, ich danke Dir für die nette Aufnahme, die ich soeben machen konnte, das hilft mir weiter". Du solltest das künftig unterlassen da ich das sonst polizeilich zur Anzeige bringe. Dies sollte seine Wirkung nicht verfehlen und Dich davor bewaren künftig weiter belästigt zu werden.

    Kommentar von BeardedDragon BeardedDragonBeardedDragon

    Das hab ich mir auch schon überlegt! Hab nur ein bisschen Angst davor, dass sie dann richtig loslegen und irgend was machen was man nimmer so leicht abbekommt...

    Kommentar von haifisch123 haifisch123

    Genau kann das immer niemand sagen ob es dann richtig los geht, in den meisten Fällen ist das als Abschreckung richtig gut. Falls es dann richtig los gehen sollte mußt du ohnehin die Polizei einschalten. Aber einen Versuch ist es allemal wert.

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    Antwort von meisterkoam meisterkoam

    Ja, das gilt durchaus als Sachbeschädigung, auch wenn kein materieller Schaden entstanden ist. Dein Schaden besteht aus den Reinigungsaufwand und die Einschränkung des Nutzwertes. Du kannst also bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Wenn die Täter ermittelt werden, so kannst du gegen sie zivielrechtlich vorgehen und Schadensersatz fordern. (Vergleichbar mit "Kunst" an der Hauswand durch Sprayer...)

    Meister Koam

    Kommentar von BeardedDragon BeardedDragonBeardedDragon

    Vielen Dank, dann weiß ich wenigstens was es ist... Was Anzeige gegen Unbekannt bringt, habe ich erst neulich erfahren als mir jemand ans Auto gefahren ist und Fahrerflucht bagangen hat. bei solchen "Bagatellschäden" von 2000€ machen die keinen Finger krumm... Wenn ich da mit nem dreckigen Auto komme lachen die mich aus!

    Kommentar von meisterkoam meisterkoammeisterkoam

    ...fürchte ich auch....;-)

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    Antwort von kluetje kluetje

    Ja, dass gilt als Sachbeschädigung. Erstatte Anzeige gegen Unbekannt....

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    Antwort von diroda diroda

    Ja das ist Sachbeschädigung, die Beseitigung kostet dich ja Zeit und Geld.

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