Aushilfsjob kündigen?

4 Antworten

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Da auch eine mündliche Vereinbarung einem gültigen Vertrag entspricht,gilt in deinem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB,danach kannst du dein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

In einem Gespräch mit dem Arbeitgeber kannst du dich aber eventuell mit ihm auf eine kürzere Kündigungsfrist einigen,ohne dass Nachteile für dich entstehen.

Für eine außerordentliche,fristlose Kündigung bedarf es eines wichtigen Grundes,den man in deinem Fall aber nicht erkennen kann.

lenzing42  03.07.2012, 18:56

Danke für den Stern.

Hallo,du hast die gleichen Kündigungsfristen wie ein normaler Arbeitnehmer.

Somit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

An deiner Stelle würde ich offen mit deinem Chef reden und dann schriftlich eine Kündigung einreichen.

jimpo  23.06.2012, 21:48

Wieso schriftlich kündigen,Sie keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Wie geschrieben steht, ist ein aktueller Arbeitsvertrag nicht unterschrieben.

marces65  23.06.2012, 22:03
@jimpo

Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist in Deutschland wirksam und muss gekündigt werden. Es spielt somit keine Rolle ob dieses schriftlich festgehalten wurde und Unterschrieben wurde oder nicht...

Hast Du einen vertrag mit dem altenb Arbeitgeber?

Wenn ja, schaue die Kündigungsfrist nach und kündige zu der angegebenen Frist.

Ansonsten forrmlos kündigen: Hiemit kündige ich zum... meinen Aushilfsjob.

Cookie1303 
Fragesteller
 23.06.2012, 21:42

Nein, vor allem keinen schriftlichen. Über Kündigung wurde bisher auch nie mündlich gesprochen...

Kündige fristlos mit der Begründung, zu wenig Einsatz,zu oft häufige Betriebsferien und daß Du auf die 400€ angewiesen bist und das es keinen verbindlichen Arbeitsvertrag gibt. Nimm das andere Angebot an.