400-Euro Job nach 2 Wochen kündigen?

1 Antwort

Sicher ist gemeint, dass du dort seit dem 31.7. beschaeftigt bist.

Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, kann es natuerlich auch keine "Probezeitkuendigungsfrist" geben. Du kannst also nur mit der arbeits- oder ggf. tarifvertraglichen Frist kuendigen. Wurde arbeitsvertraglich keine Kuendigungsfrist vereinbart und unterliegt das Arbeitsverhaeltnis auch keinem Tarifvertrag, gilt die gesetzliche Kuendigungsfrist nach BGB 622 Abs. 1 (4 Wochern wahlweise zum Monatsende oder zum 15.). In dem Fall koenntest du also jetzt fruehestens zum 15. September kuendingen. Dazu muesste die schriftliche Kuendigung spaetestens am 18. August beim Arbeitgeber zugehen.

Es steht dir aber frei, mit dem Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung zu einem frueheren Zeitpunkt zu treffen. Das geht natuerlich nur, wenn der auch damit einverstanden ist. Hier duerfte er es wahrscheinlich sein. Frage ihn halt mal danach.