Ausbildungszeugnis auch bei Übernahme?
Hab meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wurde übernommen.
Aufgrund der Übernahme hab ich erstmal gar nicht ans Ausbildungszeugnis gedacht. Eigentlich steht mir das sofort ab bestandener Ausbildung zu, da ich's so schnell nicht brauchte, hab ich nicht weiter nachgefragt, aber
kann es sein, dass er, mein Chef, ab einer bestimmten Zeit nach der Ausbildung nicht mehr verpflichtet ist eine auszustellen?
Ich weiß ich hätte gleich eins verlangen sollen, jetzt wird er natürlich hellhörig, weil das auch soviel heißt, dass ich nach einer anderen Stelle suche (suchen werde).
5 Antworten
Eigentlich steht mir das sofort ab bestandener Ausbildung zu,
Stimmt: Gem. § 16 BBiG besteht bei Beendigung der Ausbildung einen Anspruch auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis, d. h. mit "Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten". "Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen".
kann es sein, dass er, mein Chef, ab einer bestimmten Zeit nach der Ausbildung nicht mehr verpflichtet ist eine auszustellen?
Richtig: Dieser Anspruch ist - zumal bei Übernahme - 6 Wochen nach bestandener Prüfung verwirkt :-O
Tatsächlich darfst du dann nur aus gebenem Anlaß oder aus wichtigem Grund ein Zwischenzeugnis fordern. Ist kein Vorgesetzter ausgeschieden, ein Wechsel in einen anderen Betriebsteil, Filliale oder Abteilung erfolgt, musst du die Karten aufdecken und ein Zeugnis zur Bewerbung anfordern :-(
G imager761
Hallo Insomnia,
Wenn man nach diesen 6 Wochen geht, ist die Frist genau gestern abgelaufen :'D
mach´ dir darüber mal keine Gedanken!!! ;)
Genau dazu würde ich dir raten und hierbei zusätzlich um Hinweis auf Abschluss und Übernahme, selbständiges Artbeiten als Geselle und guten Umgang mit Kunden Aussagen erbitten: Dieses Arbneitszeugnis bringt dich bei Bewerbungen wirklich weiter :-)
G imager761
Hallo Imager,
Richtig: Dieser Anspruch ist - zumal bei Übernahme - 6 Wochen nach bestandener Prüfung verwirkt :-O
wie kommst du darauf???
Dazu hätte ich gerne eine Begründung!!!
Das, was @imager761 sagt, ist leider in beiden Punkten vollkommen falsch!
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Gemäß § 16 BBiG hat der "ausgelernte" Azubi nicht nur einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis (das wäre bei einem Angestellten gem. § 109 GewO i.V.m. §630 BGB so), sondern der Ausbilder hat die Pflicht, ein Ausbildungszeugnis zu erstellen!
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Die angesprochene 6-Wochen-Frist gibt es schlichtweg nicht. Hier kommt die (zugegben theoretische) dreijährtige Frist aus § 195 BGB zum Ansatz. Diese reduziert sich in der Praxis auf ca. halbes Jahr, wobei ich dies bei Ausbildungszeugnissen noch anders (verlängert) sehen würde.
... aus Versehen doppelt ´draufgedrückt :-)
Hallo Nightstick,
Die angesprochene 6-Wochen-Frist gibt es schlichtweg nicht.
na das weiß ich auch, mich hätte nur interessiert welche Begründung sich Imager dazu ausdenkt. ;)
Tut mir leid - den Spaß habe ich Dir nun wohl genommen :-)
Du musst ein Ausbildungszeugnis bekommen, auch wenn Du übernommen wirst. Fordere es ein.
Tatsächlich ist dieser Anspruch verwirkt, wenn man sich nicht zeitnah darum kümmert und der Verpflichtete die Überzeugung gewinnen konnte, der Berechtigte werde sein Recht überhaupt nicht mehr geltend machen :-O
Aus gebenenem Anlass bzw. bei wichtigem Grund eine Zwischenzeugnis beanspruchen zu könne, steht auf einem ganz anderen Blatt.
G imager761
Hole dir das Zeugnis.
Und wenn du dich mal verändern möchtest, dann hole dir ein Zwischenzeugnis. Übrigens auch dann , wenn dein Vorgesetzer aufhört.
Ganz wichtig bei Firmenübernahmen!
natürlich hast du ein Recht auf ein Ausbildungszeugnis, denn das ist ja das wichtigste Zeugnis das du bei der nächsten Bewerbung mit abgeben musst. Also weise deinen Chef freundlich darauf hin, dass dir aufgefallen ist, dass du noch keines hast und ich bin sicher, er hat es einfach vergessen....
Das Ausbildungszeugnis steht Dir zu. Wie willst Du sonst nachweisen, dass Du einen erlernten Beruf hast?
Sags Deinem Chef einfach - musst ja nicht erwähnen, dass Du Dich anderswo bewerben willst.
Den erlernten Ausbildungsberuf weist Du mit dem Prüfungszeugnis der IHK oder der Handwerkskammer nach, jedoch nicht mit Ausbildungszeugnis des Ausbildungsbetriebes. Denn die IHK / Handwerkskammer nimmt die Prüfung ab und entscheidet, ob Prüfung bestanden oder nicht.
Na gut, dann ist das heute anders.
Ich hab mein FA-Zeugnis von meinem Betrieb bekommen - ist aber schon einige Jährchen her.
Verdammt.. Danke! für deine Antwort.
Wenn man nach diesen 6 Wochen geht, ist die Frist genau gestern abgelaufen :'D
Vielleicht kann ich dennoch was drehen und er weiß nichts über die 6 Wochen...