Ausbildung Steuerklasse 1 und 450 € Minijob auf Steuerklasse 6 (Wieviele Abzüge?)
Hallo,
wenn ich neben der Ausbildung (Steuerklasse 1) einen Minijob habe (Steuerklasse 6) und bei dem Minijob sagen wir mal 300 € verdiene, wieviel bleibt nach den Abzügen bei der Steuerklasse 6 übrig?
Ich hab schon via. Google nach Brutto, Netto Rechnern gesucht, aba irgendwie blick ich da nicht durch.....
3 Antworten
Hey ford0322,
da findest du viele Infos in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> 450-Euro-Minijob -> Mehrere Beschäftigungen
wie z.B.: Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 450-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.
Also dein 450-Euro-Minijob ist steuerfrei, falls der AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch seit dem 1.1.2013 nicht mehr sozialversicherungsfrei! Dein AG behält 3,9% für die Rentenversicherungspflicht ein, dies sind bei 450 € Bruttolohn 17,55 € Rentenversicherungsbeitrag, also Netto 450 € - 17,55 € = 432,45 € ! Auf Antrag kannst du dich allerdings von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen!
Gruß siola
Der Minijob braucht nicht nach St-Kl- VI abgerechnet zu werden. Die Lohnsteuer kann Dein Arbeitgeber für den Minijob mit 2 % pauschal abführen. Er dürfte es Dir aber auch abziehen. bei 300,- Euro für den Minijob bleiben Dir also mindestens 294,- Euro.
Danke, leider kann ich nur einen den Stern geben....sonst hätte jeder einen bekommen! :)
Du brauchst für den Minijob keine Steuerklasse.Wenn Minijobs bis max.€ 450,- im Monat bei der www.minijob-zentrale.de angemeldet werden,sind sie frei von Sozialversicherungsabgaben,bis auf 3,9 % für die Rentenversicherung,von der man sich aber auf Antrag befreien lassen kann.
Der Arbeitgeber kann dir die pauschale Steuer in Höhe von 2 % abziehen,wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Es ist dir aber bekannt,das dein Ausbildungsbetrieb dir die Nebentätigkeit genehmigen muss?
Ja, das weiß ich und muss noch abgeklärt werden. Wolte mich aba schonmal informieren.
Hallo nochmal,
da kannst du auch den Gehaltsrechner der AOK anwenden:
www.aok-business.de/hessen/tools-service/gehaltsrechner/
Bitte beachten: Nach der Eingabe des Bruttolohns das Häkchen setzen nicht vergessen bei "Minijob-Regeln anwenden"!