Ausbildung abgebrochen, Entschädigung zahlen?
Wenn man eine Ausbildung im öffentlichen Dienst nicht zu Ende bringt aus irgendwelchem Grund was passiert dann? Soll man irgendwas als "Entschädigung" zahlen?
4 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Öffentlicher Dienst
Kommt drauf an. Bei einer Ausbildung im klassischen Ausbildungsberuf - nein.
Im Bereich der dualen Ausbildung- vielleicht, im Bereich der Beamtenausbildung - mit Sicherheit.
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Wenn du deine VFA Ausbildung nachher dann abbrechen möchtest, musst du in der Regel nichts zurückzahlen. Anders sieht es im Beamtenverhältnis aus.
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nein, muss man nicht, solange man die kündigungsfristen einhält.
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Soll man irgendwas als "Entschädigung" zahlen?
warum sollte man ? nur weil es der öffentliche Dienst ist ?
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xxCORNHOLIOxx
18.04.2021, 14:43
@Vnf2021
nicht das ich wüsste, arbeite auch im öffentlichen Dienst und das wäre mir neu
Ja, das wollte ich wissen, ob sowas gibts