Wenn man als Zeitarbeiter weniger als 900 € verdient (760 € Netto) kann man da beim Arbeitsamt oder Arge Aufstockung beantragen? Wenn ja wo und wie?
Aufstockung bei Gehalt unter 900 €?
Antworten (7)
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Bei der zuständigen ARGE kann man das beantragen. Antragsformulare gibts auf arbeitsagentur.de.
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Volker13Volker13
So jetzt habe ich mir mal Deine Antworten durchgelesen. Was verdienst Du genau?
Du lebst bei Deinen Eltern? Für was willst Du Aufstockung beantragen? Mir schwillt gerade echt der Kamm!
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XxANDresdenxX Hallo? O.o ich mein ich geh die Woche 40 Stunden arbeiten und verdien 6.50 € die Stunde das ist schon fast Sklavenarbeit da kann ich wohl Unterstützung beim Arbeitsamt oder wo auch immer beantragen wenns mir zusteht...immerhin bin ich jetzt 20 und will demnächst ausziehen...ich verdien 760 € Netto...erklär mir jetzt wieso dir da der "Kamm schwillt" wie eklig das sowieso schon klingt würg
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blondie1705blondie1705 Wenn Du ausziehen willst, dann verdien erst mal etwas. Erwartest Du denn in Deinem Alter einen Stundenlohn von 20,--? Du kannst ja noch keine Erfahrung haben. Vor allem kommt es auch auf Deinen Beruf an.
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XxANDresdenxX lol ich hab meine 3 jährige Ausbildung abgeschlossen und bekomme dafür jetzt grad mal 6,50 € brutto und du meinst das ist gerecht?! Hab ich jemals gesagt das ich nen 20 € Stundenlohn will? Es geht mir nur darum das ich für die Arbeit die ich mache total unterbezahlt werde >:/
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Volker13Volker13 Aufgepasst! 760 € sind fast das Doppelte der Grundsicherung. Du wohnst bei Deinen Eltern und zahlst offensichtlich keine Miete. Ob Du ausziehen willst oder nicht, interessiert kein Schwein. Also such Dir einen Job, wo Du mehr verdienst, oder nimm Deine Lage hin.
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ivonne82ivonne82
grundsätzlich kann man eine aufstockung beantragen. aber das geht nur wenn du zu wenig einkommen hast um deinen bedarf zu decken. dein bedarf wären 280 euro regelsatz plus anteilige kosten für unterkunft und heizung. du hast auf deine 900 euro einen freibetrag von ca 250 euro also verleibt ein anrechenbares einkommen von 510 euro. reicht dieses geld nicht zur bedarfsdeckung (was unwarscheinlich ist) bildest du immernoch mit deinen letern eine bg (bg= entweder alle hartz4 oder keiner) und ihr einkommen würde mit angerechnet werden. wenn du ausziehen würdest, kannst du das nur mit zustimmung der arge tun. die arge genemigt einen auszug unter 25 nur bei einem wichtigen grund. ziehst du ohne zustimmung der arge um, wird die miete nicht übernommen. das bedeutet wieder das du einen bedarf von 280 euro hast und den kannst du mit deinem einkommen decken.
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Lindenplatz Hallo, entschuldige für die verspätete Antwort. Sobald du eine Wohnung hast und darin allein lebst hast du mit deinem genannten Lohn sehr wohl Anspruch auf ergänzende Leistung (ALG II)! Ich habe selber durch Ärger mit Zeitarbeitsfirma mal einen Monat letztes Jahr nur um die 600,00 € verdient, die ARGE hat dann ergänzend um die 350,00 € zugeschoben!
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blondie1705blondie1705
Du bist 20 und verdienst im Monat 900,--. Das ist nicht grad viel, aber Du wirst ja wohl davon leben können, da Du bei Deinen Eltern wohnst.
Du kannst Dir ja auch nebenher einen neuen Job suchen, bei dem Du evtl. mehr verdienen kannst.
Ausziehen kannst Du natürlich jederzeit, wenn Dich Deine Eltern dabei unterstützen. Vom Arbeitsamt oder der ARGE wirst Du sicher nichts bekommen, denn Deine Eltern sind immer noch verantwortlich.
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XxANDresdenxX 900 € wär schön...es sind nur 760 €...da musst du dir mal überlegen das hier mancher Lehrling mehr verdient als ich...du meinst also Arbeitsamt gibt mir auf keinen Fall was dazu?
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blondie1705blondie1705 In Deinem Alter sicher nicht. Du wohnst daheim, also brauchst Du doch nichts extra. Vor allem sind die Eltern zuständig bis Du 25 bist. Auch ich darf meine Töchter weiterhin unterstützen, da sie noch nichts verdienen. Sie sind beide etwas älter als Du.
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lottylotty
leider kann ich dir deine frage nicht beantworten, aber generell sind zeitarbeitsfirmen halsabschneider.erkundige dich mal ob die mindestlohn zahlen.zb. bei der gewerkschaft.
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NicoleBayerNicoleBayer
also, der Regelsatz ist ja 345?? Euro?? dann Miete... viell probierst erstmal Wohngeld
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XxANDresdenxX naja ich wohn ja noch bei meinen Eltern da brauch ich doch kein Wohngeld beantragen oder?
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RedgirlfanRedgirlfan nein es wird gegen gerechnet er müßte in der tat einen sehr kleinen betrag dazu bekommen ^^ allerdings würde ich mir dafür den H4 stress ersparen
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NicoleBayerNicoleBayer er wohnt bei den Eltern...also, durchgefallen
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XxANDresdenxX du meinst das hat wenig Sinn sich die Mühe zu machen und den Antrag dorthin zuschicken? Ich mein wenn ich dann statt 760 € 900 € bekäme wär ich schon zufrieden xD
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NicoleBayerNicoleBayer wie alt bist Du?? unter 25 sind die Eltern zuständig...
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NicoleBayerNicoleBayer mit Deinen 760 Euro hast das doppelte als jeder harzler... und ?? zahlst Du Miete? wenn nicht, dann ist es sinnlos
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XxANDresdenxX ich möchte ausziehen bin 20 und meine das es mir auch zusteht das ich mehr als 760 € netto bekomme wenn ich 40 h/woche arbeite -.-
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Volker13Volker13 Falsch. Das sind sie auch danach, im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung
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NicoleBayerNicoleBayer ab 25??
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XxANDresdenxX Also um jetzt mal auf den Punkt zu bringen. Ich bekomme nichts vom Amt solange ich noch unter 25 bin und meine Eltern relativ gut verdienen...Da ist das denen auch egal das ich ausziehen möchte?! Andere Sozialschmarotzer bekommen jeden scheiß in den Hintern geschoben aber junge Leute die sich ein eigenes Leben aufbauen wollen werden nicht unterstützt oder sind auf ihre Eltern angewiesen? Wie ungerecht das doch alles ist -.-*
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NicoleBayerNicoleBayer wenn Du ohne Grund ausziehst, untersützt das kein Amt.. gibt viele Schmarotzer, ja... aber auch viele die unverschuldet in harz 4 rutschen, denen soll das gelten..und nicht denen, die Bock drauf haben
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blondie1705blondie1705 Mit 20 kann man durchaus noch bei den Eltern wohnen. Das eigene Leben kann man sich erst aufbauen, wenn man genug verdient. Andere in Deinem Alter verdienen noch gar nichts und müssen/wollen daher bei den Eltern bleiben
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Volker13Volker13 Ja. Das SGB II hat nämlich nichts mit der Generalklausel des §1601 BGB zu tun
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XxANDresdenxX na gut dann hab ich halt Pech gehabt :) danke für eure Antworten und in diesem Sinne noch einen angenehmen Abend
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Wie nennt sich der Antrag?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html
ohje und welcher von den 30 O.o?
Den Antrag kannst Du Dir sparen
Stimmt, wenn ich jetzt so die Kommentare lese.