Aufstockung bei Gehalt unter 900 €?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei der zuständigen ARGE kann man das beantragen. Antragsformulare gibts auf arbeitsagentur.de.

XxANDresdenxX 
Fragesteller
 25.07.2010, 20:36

Wie nennt sich der Antrag?

XxANDresdenxX 
Fragesteller
 25.07.2010, 20:42
@bitmap

ohje und welcher von den 30 O.o?

blondie1705  25.07.2010, 21:08
@XxANDresdenxX

Den Antrag kannst Du Dir sparen

bitmap  25.07.2010, 21:22
@blondie1705

Stimmt, wenn ich jetzt so die Kommentare lese.

Du bist 20 und verdienst im Monat 900,--. Das ist nicht grad viel, aber Du wirst ja wohl davon leben können, da Du bei Deinen Eltern wohnst.

Du kannst Dir ja auch nebenher einen neuen Job suchen, bei dem Du evtl. mehr verdienen kannst.

Ausziehen kannst Du natürlich jederzeit, wenn Dich Deine Eltern dabei unterstützen. Vom Arbeitsamt oder der ARGE wirst Du sicher nichts bekommen, denn Deine Eltern sind immer noch verantwortlich.

XxANDresdenxX 
Fragesteller
 25.07.2010, 20:58

900 € wär schön...es sind nur 760 €...da musst du dir mal überlegen das hier mancher Lehrling mehr verdient als ich...du meinst also Arbeitsamt gibt mir auf keinen Fall was dazu?

blondie1705  25.07.2010, 21:05
@XxANDresdenxX

In Deinem Alter sicher nicht. Du wohnst daheim, also brauchst Du doch nichts extra. Vor allem sind die Eltern zuständig bis Du 25 bist. Auch ich darf meine Töchter weiterhin unterstützen, da sie noch nichts verdienen. Sie sind beide etwas älter als Du.

grundsätzlich kann man eine aufstockung beantragen. aber das geht nur wenn du zu wenig einkommen hast um deinen bedarf zu decken. dein bedarf wären 280 euro regelsatz plus anteilige kosten für unterkunft und heizung. du hast auf deine 900 euro einen freibetrag von ca 250 euro also verleibt ein anrechenbares einkommen von 510 euro. reicht dieses geld nicht zur bedarfsdeckung (was unwarscheinlich ist) bildest du immernoch mit deinen letern eine bg (bg= entweder alle hartz4 oder keiner) und ihr einkommen würde mit angerechnet werden. wenn du ausziehen würdest, kannst du das nur mit zustimmung der arge tun. die arge genemigt einen auszug unter 25 nur bei einem wichtigen grund. ziehst du ohne zustimmung der arge um, wird die miete nicht übernommen. das bedeutet wieder das du einen bedarf von 280 euro hast und den kannst du mit deinem einkommen decken.

Hallo, entschuldige für die verspätete Antwort. Sobald du eine Wohnung hast und darin allein lebst hast du mit deinem genannten Lohn sehr wohl Anspruch auf ergänzende Leistung (ALG II)! Ich habe selber durch Ärger mit Zeitarbeitsfirma mal einen Monat letztes Jahr nur um die 600,00 € verdient, die ARGE hat dann ergänzend um die 350,00 € zugeschoben!

also, der Regelsatz ist ja 345?? Euro?? dann Miete... viell probierst erstmal Wohngeld

XxANDresdenxX 
Fragesteller
 25.07.2010, 20:32

naja ich wohn ja noch bei meinen Eltern da brauch ich doch kein Wohngeld beantragen oder?

Redgirlfan  25.07.2010, 20:32

nein es wird gegen gerechnet er müßte in der tat einen sehr kleinen betrag dazu bekommen ^^ allerdings würde ich mir dafür den H4 stress ersparen

user1570  25.07.2010, 20:34
@Redgirlfan

er wohnt bei den Eltern...also, durchgefallen

XxANDresdenxX 
Fragesteller
 25.07.2010, 20:35
@Redgirlfan

du meinst das hat wenig Sinn sich die Mühe zu machen und den Antrag dorthin zuschicken? Ich mein wenn ich dann statt 760 € 900 € bekäme wär ich schon zufrieden xD

user1570  25.07.2010, 20:36
@XxANDresdenxX

wie alt bist Du?? unter 25 sind die Eltern zuständig...

user1570  25.07.2010, 20:37
@user1570

mit Deinen 760 Euro hast das doppelte als jeder harzler... und ?? zahlst Du Miete? wenn nicht, dann ist es sinnlos

Volker13  25.07.2010, 20:38
@user1570

Falsch. Das sind sie auch danach, im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung

XxANDresdenxX 
Fragesteller
 25.07.2010, 20:41
@user1570

ich möchte ausziehen bin 20 und meine das es mir auch zusteht das ich mehr als 760 € netto bekomme wenn ich 40 h/woche arbeite -.-

XxANDresdenxX 
Fragesteller
 25.07.2010, 20:48
@user1570

Also um jetzt mal auf den Punkt zu bringen. Ich bekomme nichts vom Amt solange ich noch unter 25 bin und meine Eltern relativ gut verdienen...Da ist das denen auch egal das ich ausziehen möchte?! Andere Sozialschmarotzer bekommen jeden scheiß in den Hintern geschoben aber junge Leute die sich ein eigenes Leben aufbauen wollen werden nicht unterstützt oder sind auf ihre Eltern angewiesen? Wie ungerecht das doch alles ist -.-*

Volker13  25.07.2010, 20:50
@user1570

Ja. Das SGB II hat nämlich nichts mit der Generalklausel des §1601 BGB zu tun

user1570  25.07.2010, 20:50
@XxANDresdenxX

wenn Du ohne Grund ausziehst, untersützt das kein Amt.. gibt viele Schmarotzer, ja... aber auch viele die unverschuldet in harz 4 rutschen, denen soll das gelten..und nicht denen, die Bock drauf haben

blondie1705  25.07.2010, 20:51
@XxANDresdenxX

Mit 20 kann man durchaus noch bei den Eltern wohnen. Das eigene Leben kann man sich erst aufbauen, wenn man genug verdient. Andere in Deinem Alter verdienen noch gar nichts und müssen/wollen daher bei den Eltern bleiben

XxANDresdenxX 
Fragesteller
 25.07.2010, 21:01
@Volker13

na gut dann hab ich halt Pech gehabt :) danke für eure Antworten und in diesem Sinne noch einen angenehmen Abend