Auflösung Bausparvertrag bei Todesfall

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Wenn du berechtigt bist, den Vertrag zu kündigen (Erbin) dann kannst du den Vertrag aufkündigen, weil die Begünstigte nicht mehr lebt und demzufolge auch keine Zahlungen mehr in den Bausparvertrag leisten kann. Du musst den Bausparvertrag auch nicht weiterlaufen lassen, es sei denn du möchtest das. Dann könntets du den Vertrag auf deinen Namen umschreiben lasen. Ansonsten lass dir das Geld auszahlen. Ob die Bausparkasse Verwaltungskosten ect. abzieht, das solltest du mit der Kasse klären.

In jedem BSV wird ein Begünstigter im Todesfall festgelegt, dies muß jedoch nicht zwangsläufig der gesetzliche Erbe sein. Da Bezugsrecht vor Erbrecht geht ist also dort im BSV festgelegte Begünstigte derjenige, der den BSV auflösen oder auf sich übertragen kann.