Bausprarvertrag für Kind abgeschlossen, möchte diesen jetzt in meinem Namen kündigen

6 Antworten

Er läuft auf seinen Namen? Dann ist es korrekt, dass man für die Kündigung die Unterschrift deines Sohnes braucht.

Wenn das Kind als Vertragspartner angegeben ist, kannst du nur im Einverständnis mit dem Vormundschaftsgericht den Vertrag kündigen.

Dieser Vertrag hätte eigentlich gar nicht ohne diese Einverständnis abgeschlossen werden können.

Wenn du selbst der Vertragspartner bist, kannst du machen, was du willst.

Bist du dir sicher, dass du den Bausparvetrag kündigen willst. Wenn man das vor Ablauffrist tut, kann ne Menge Geld verloren gehen. Vielleicht ist da "den Vertrag stilllegen/ruhen lassen" eine bessere Alternative. Heißt, nichts mehr einzahlen, nur die Zeit abwarten, bist die Frist abgelaufen ist. Aber wenn du das Geld natürlich sofort brauchst, ist das hinfällig. Ob es rechtlich erforderlich ist- keine Ahnung. Man weiß ja auch nicht, wie alt dein Sohn ist. Abgesehen davon, warum sollte die LBS sowas verlangen, wenn es nicht nötig wäre. Ich gehe mal davon aus, dass die LBS damit Missbrauch v orbeugen will.

Die LBS verlangt jetzt eine Unterschrift diesbezüglich von ihm. Ist das rechtlich erforderlich?

Ja.

Nicht wenn Du die Vormundschaft hast. - Leider ist das für die Bank ein so gutes Geschäft, dass sie Dir die Auflösung so schwer wie möglich machen will.