arbeitszeit bei 1 euro job

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Die Arbeitszeit für einen Ein-Euro Job beträgt zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche.

Diese Werte sind in zweifacher Hinsicht von Bedeutung:

Unterschreitet die wöchentliche Arbeitszeit die 15 Stunden, lebt die durch die Maßnahme beendete Arbeitslosigkeit wieder auf.

Überschreitet die Wochenarbeitszeit die 30 Stunden, ist der Ein-Euro Job nicht mehr zumutbar, weil dem Betreffenden ausreichend Zeit für Bemühungen um einen regulären Arbeitsplatz verbleiben soll.

Grundsätzlich ist im Rahmen eines Ein-Euro Jobs Arbeit auch am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen möglich. Das ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit in einem Betrieb verrichtet wird, in dem Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig ist.

Findet sich in der dem Ein-Euro Job zugrunde liegenden Beschäftigungsvereinbarung eine ausdrückliche Regelung über die Verpflichtung, in einem solchen Betrieb auch an Sonn- und Feiertagen oder an Samstagen zu arbeiten, gilt für den Ein-Euro Jobber keine Ausnahme gegenüber regulär Beschäftigte

Quelle und weiter führende Info; http://www.hartz-iv.info/ratgeber/ein-euro-job.html

frohsinn82 
Fragesteller
 19.03.2012, 07:51

danke. bei mir steht in der zuweisung 30 std wöchentlich, vollzeit. damit weiß ich nichts anzufangen. bedeutet das, dass ich 3 tage 8 std und 1 tag 6std arbeiten werde?

helmutgerke  19.03.2012, 08:00
@frohsinn82

das kann auch nicht in deiner Eingliederungsvereinbarung (die du als Zuweisung bezeichnest) stehen, sondern das kommt auf den Betrieb an, indem du deine Tätigkeit nachgehen wirst.

U.u. 5 Tage a 6 Stunden - 4 Tage a 7,5 Stunden oder wie du es erwähnst. Das kann dir hier keiner voraussagen.

frohsinn82 
Fragesteller
 19.03.2012, 08:07
@helmutgerke

nein, ich meine nicht meine eingliederungsverwinbarung. das steht in der tätigkeitszuweisung zu der arbeitsgelegenheit mit mehraufwandsentschädigung. werde das wohl in der einsatzstelle erfahren wie meine arbeitszeiten sind. danke dir für deine bemühungen

helmutgerke  19.03.2012, 08:12
@frohsinn82

mich irritiert das es offensichtlich noch kommunale SGB II Träger gibt, die EEJ mit MAE im Programm haben, ist doch ansonsten Bürgerarbeit angesagt.

frohsinn82 
Fragesteller
 19.03.2012, 08:19
@helmutgerke

ich blick da auch nicht durch. es soll eine qualifizierungsmaßnahme sein, damit ich im anschluß daran, anspruch auf bürgerarbeit habe. ob ich dann aber eine stelle in der bürgerarbeit bekomme steht in den sternen.

helmutgerke  19.03.2012, 09:11
@frohsinn82

Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme um zu prüfen, ob du anschließend einen Anspruch auf Bürgerarbeit hast?!

Hast du die Möglichkeit in deinem Wohnort einer Erwerbsloseninitiative einmal deine EGV nebst Tätigkeitszuweisung zur Prüfung vorzulegen?

Fällt mir doch dazu die Redewendung ein; "da ist was faul im Staate Dänemark".

Ansonsten rate ich dir die Frage ruhig etwas erweitert in einem Erwerbslosenforum, wie http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ noch einmal einzustellen.

HugoGuth  19.03.2012, 11:47
@helmutgerke

Dann wird das wohl Mo. - Fr. jeweils 6 Stunden sein! Wo ist eigentlich Dein Problem?

helmutgerke  19.03.2012, 12:20
@HugoGuth

Hugo, ich habe kein Problem - offenbar hast du aber deinen Kommentar falsch eingefügt, aber das ist dein Problem. LOL

helmutgerke  20.03.2012, 07:50
@frohsinn82

@frohsinn82, danke dir für den "Stern"

Lasse mal gelegentlich von dir hören, wie es so mit dem EEJ bei dir lief.

frohsinn82 
Fragesteller
 20.03.2012, 07:55
@helmutgerke

werde ich machen. habe heute meinen ersten tag

Das kommt drauf an, woo Du den 1-€-Job machst! Wenn Du z.B. die Aufsicht in einem Museum machst, musst Du natürlich am Wochenende arbeiten, hast aber am Montag frei! "Nachts" ist natürlich ein weiter Begriff! Bis 23:00 Uhr hat jedenfalls nichts mit "nachts" zu tun! Aus der Tatsache, dass Du das hieR fragst, statt Deinen Arbeitsberater, könntE man schließen, dass Du eigentlich keine Lust hast? Viel Spaß!

helmutgerke  19.03.2012, 12:23

könntE man schließen, dass Du eigentlich keine Lust hast? Viel Spaß!

du kennst dich ja bestens aus, darum schrieb ja auch der Fragesteller @frohsinn82 "bin auch froh,dass ich überhaupt etwas machen kann"

HugoGuth  19.03.2012, 12:54
@helmutgerke

Ja, das schrieb er unten hin - auf Nachfrage! Ich habe ja auch "könntE" geschrieben! Ja, ich kenne mich da ein bischen aus! Was dagegen?

frohsinn82 
Fragesteller
 19.03.2012, 13:57
@HugoGuth

zickt euch doch bitte nicht an. @Hugo, ja du hast ja recht, dass ich meine arbeitsvermittlerin fragen könnte aber ich habe nicht wirklich so nen guten draht zu ihr und sie kann bestimmen was sie mir zuweist. @helmut, war mich vorhin vorstellen. die arbeitszeiten sind gut. immer von 13-19 uhr. manchmal samstag. ich wollte ja auch nur wissen ob es gesetzlich geregelte zeiten gibt. danke noch mal

HugoGuth  19.03.2012, 14:51
@frohsinn82

Also: MiR hat der 100 Vorschläge vorgelegt - und ich durfte mir einen aussuchen! Alle Branchen, alle nur denkbaren Arbeitszeiten! Nun aber viel Spaß!

Leider kann ich dir das nicht wirklich beantworten. Man kann auch icht genau sehen, wohin deine Frage geht? Willst du es einfach nur wissen oder bist du unzufrieden??? Kann dir nur sagen das ich auch mal ne Zeit lang 1-Euro.Jobberin war und froh war überhaupt etwas zu haben. Ich habe auf Kinder aufgepasst, deren Eltern bzw Elternteil arbeiten waren. Dies war früh morgens, am Tage, am Abend und zwei - dreimal auch nachts.

Egal was du nun genau wissen wolltest: Jemand bekommt Geld vom Staat und macht dadurch ja nicht wirklich einen 1-Euro-Job. Rechnet man das Geld was man bekommt als "Gehalt" ist es vielleicht kein hoher Stundenlohn, aber eben "normale" Arbeit.

frohsinn82 
Fragesteller
 19.03.2012, 07:39

ich möchte es einfach nur wissen weil einige behaupten, dass man nach 20 uhr und am we nicht eingesetzt werden darf. habe darüber aber nirgendwo etwas gefunden. bin auch froh,dass ich überhaupt etwas machen kann

Cherry78  19.03.2012, 14:52
@frohsinn82

also ich würde arbeiten, egal wann... solange es dich nicht stört.

normalerweise beträgt die arbeitszeit 4 stunden am tag,an 5 tagen der woche, die arbeitszeit ist nur am tag und nur nach absprache auch mal ausnahmsweise am wochenende möglich

frohsinn82 
Fragesteller
 19.03.2012, 07:36

aber in welchem zeitfenster ? und bei mir sind es 30 std die woche

Ich versteh ja das es hier um die Arbeitsstunden geht...aber: in meinen Augen sollte man diese 1€- Jobs (egal ob Maßnahme oder freiwillig) abschaffen. Ich selber beziehe auch ALG2 und soll in einer Recikling- Fabrik arbeiten als "Mehrfachaufwand" also sprich auch 1€- Job.

Ich seh es doch nicht ein, und andere bestimmt auch, das man sich für ein hungerslohn sich abrackert. Das ist in meinen Augen eigendlich ausbeuterrei und nur "billige Arbeitskräfte".

Wir Arbeitslose sollten normalerweise uns zusammen tun und dafür sorgen das diese Erniedriegungen abgeschaffen werden !