Arbeitsvertrag unbefristet, wenn nicht explizit genannt wird, dass er befristet ist?
Hallo,
es geht um einen Arbeitsvertrag, den meine Freundin abschließen möchte. Sie hat im Gespräch mit dem Chef vereinbart, dass dieser unbefristet geschlossen werden soll. Dies steht so explizit nicht im Vertragsentwurd - ein Hinweis auf eine Befristung findet sich aber auch nicht. Meine Frage also: Gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet geschlossen, wenn keine Befristung genannt ist?
Unter dem relevanten Punkt im Vertrag steht nur:
§7 Vertragsdauer Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind schriftlich innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Fälligkeit geltend zu machen. Gerichtsstand ist Sitz der Firma.
Danke! quizzo
5 Antworten
Hi,
eine mögliche Befristung muss genau im Vertrag stehen, wenn nicht, gibt es keine Befristung!
Nein, das ist keine Auslegungssache. Wichtige Gründe sind z. B.
Diebstahl und Unterschlagung zulasten des Arbeitgebers oder zulasten von Kollegen
(Schwere) Beleidigungen, (erhebliche) Tätlichkeiten oder sexuelle Belästigungen während der Arbeit
Geschäftsschädigende Äußerungen, Anzeige des Arbeitgebers bei Behörden
Annahme von Schmiergeldern
Androhung von Krankheit
Grundlose und "beharrliche" Arbeitsverweigerung
Selbstbeurlaubung
Also, immer schön artig sein ...
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html
Der Vetrag ist unbefristet. Wenn dies auch vorab im Gespräch so abgesprochen wurde und protokolliert oder bezeugt wurde, gilt dies, auch wenn es im Vertrag anders stehen sollte. Andernfalls einfach nachfragen. Das tut nicht weh. Wichtige Gründe sind zwar keine Auslegungssache, aber die Rechtsprechung begründet es unterschiedlich. Das Arbeitsgericht kann bei einer fristlosen Kündigung den Grund anders bewerten als das Bundesarbeitsgericht. Meist werden fristlose Kündigungen aber unwirksam ausgestellt.
Wenn im Vertrag keine Befristung drin steht, ist der Vertrag unbefristet.
Wenn keine Frist drinsteht, ist er unbefristet.
dieser Vertrag ist unbefristet.
Ist der Satz "Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden." zulässig??? Was ein wichtiger Grund sein kann, ist ja letztlich Auslegungssache, oder?