Arbeitsvertrag- Beginn verzögert

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Die Tatsache, dass Du bereits (und das vor Beginn des Arbeitsverhältnisses) ein Firmen-Handy und einen Computer erhalten hast, spricht ja nicht gerade dafür, dass die Firma den Vertrag nicht erfüllen will!

Unabhängig davon, wann ein mit dem Arbeitsvertrag in Verbindung stehendes Projekt beginnen soll: Ab dem 13.01.2014 hat der Arbeitgeber seine arbeitsvertragliche Verpflichtung zu erfüllen - nämlich Dich zu bezahlen selbst dann, wenn Du noch nicht konkret arbeiten können solltest.

Grundlage für Deinen Anspruch auf Bezahlung ab dem 13.01.2014 (unter der Voraussetzung, dass Du Deine Arbeitskraft anbietest), selbst wenn der Arbeitgeber Dir noch keine Arbeit zuweisen kann, ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Kommt das Arbeitsverhältnis konktret nicht zustande trotz rechtsgültigen Arbeitsvertrages, kannst Du den vertragsverletzenden Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen - sofern Du in der Lage bist, einen konkreten Schaden z.B. durch entgangenes Einkommen bei einem anderen Arbeitgeber stichhaltig nachzuweisen (in der Praxis wohl äußerst schwierig oder unmöglich).

Das kann dir erst einmal egal sein. Ab dem 13. muss der Arbeitgeber dich bezahlen. Da ja normalerweise eine Probezeit vereinbart wird, wäre sowieso keine Garantie auf eine langzeitige Beschäftigung möglich.

Die hättest du in einem anderen Unternehmen genau so wenig.

Frage doch einfach bei deinem Arbeitgeber nach, macht einen besseren Eindruck als wenn du beim ersten Arbeitstag dich durchfragen musst und kein Plan hast wann, wo und wie.