Arbeitgeber und das Telefon zu Hause

14 Antworten

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Erst mal ganz klare Antworten: Eine Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich angezeigt werden, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern. Die erste Anzeige der Arbeitsunfähigkeit reicht erst mal telefonisch aus, muss jedoch umgehend auch durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes nachgewiesen werden. Sonst droht Abmahnung oder gar Kündigung.


Zu den anderen Fragen kann ich nur mit dem gesunden Menschenverstand antworten.

Krank ist krank und der Arbeitgeber muss versuchen, den Ausfall eines Mitarbeiters durch Krankheit selbst auszugleichen.

Ich denke aber, dass es auch im Interesse des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin ist, wenn er/sie während einer Krankheit hilft, dass die eigene Arbeit gut weitergemacht werden kann. Zwar ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, aber es könnte zeigen, dass mir mein Arbeitsplatz nicht egal ist.

Dennoch eine Frage des gesunden Menschenverstandes: Wenn jemand nicht gerade so krank ist, dass er/sie dringender Erholung bedarf, weil er/sie geschwächt ist oder gar nicht ansprechbar ist: warum sollte er/sie dann auch während der Krankheit nicht für dringende )(telefonische) Rückfragen zur Verfügung stehen? Und was macht es für einen Unterschied, ob die Anfrage des Arbeitgebers über Email oder über Telefon erfolgt? Vielleicht kann man ja Zeiten vereinbaren, in denen der Arbeitgeber bitteschön wirklich nicht anrufen soll. Wäre das eine Lösung?

Ich würde hier die Güter abwägen und ernsthaft überlegen, ob die Anrufe des Arbeitgebers den Genesungsprozess der Frau gefährden? Wenn ja, dann würde ich mich dagegen verwahren. Aber: Schwangerschaft ist ja an sich erst mal keine Krankheit! :-) Ansonsten würde ich gerne mit meinem Arbeitgeber oder Betrieb kooperieren. Wenn ich nämlich dann wieder zur Arbeit zurückkehre, darf ich mir auch Hoffnungen machen, dass ich meinen Arbeitsplatz wiedererkenne.

Ich wünsche euch, dass ihr eine gute Regelung mit dem Arbeitgeber trefft.

Butterfisch0815 
Fragesteller
 12.01.2010, 10:18

wie ich oben schonmal rwähnte is das klären mit der dame nicht möglich, es wäre also nur der gang zum abteilungsleiter

gerwitt  12.01.2010, 10:21
@Butterfisch0815

Egal, wo die Fragen geklärt werden - Hauptsache, sie werden geklärt. Und dies kann man ja auch partnerschaftlich versuchen!

lupoklick  26.06.2015, 16:38

Theoretisches Gewäsch ohne Bezug!!! - "hilfreich" ???  _LACH !!!!

Deine Frau ist verpflichtet, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis zu setzen. Das war´s aber auch. Zu mehr ist sie keinesfalls verpflichtet. Es kann natürlich mal der Fall eintreten, dass der Arbeitgeber eine telefonische Rückfrage hat - ok, das sollte man dann auch abhängig von der Situation entscheiden. Aber generell gilt: Krank ist krank. Es besteht keinerlei Pflicht, Telefonate führen zu müssen.

Regelung bei uns: Krankmeldung telefonisch bei festgelegter Person, Gesundmeldung telefonisch oder per E-Mail. Das funktioniert sehr gut! Es kann vorkommen das Sachen dringend geklärt werden müssen, aber das sollte sich in Grnezen halten und der AG sollte den AN auch fragen ob es ihm recht ist das jemand in dringenden Fällen telefonische Rückfragen stellt. Ansonsten je nach gesundheitszustand eine kurze, knappe E-mail am Tag sollte mehr als ausreichend sein.

Bestimmt möchte der Arbeitgeber nur kontrollieren, ob sie sich nicht einfach nur einen schönen Tag macht.

Nirgends steht, daß jemand, der krank ist, persönlich seinen Arbeitgeber informieren muß. Der Arbeitgeber soll nur informiert werden, und zwar an dem Tag, an dem man krank wird - und das möglichst unmittelbar (also nicht erst drei Minuten vor Feierabend). Email allein wäre mir da allerdings zu unsicher - aber z.B. könntest auch Du für sie anrufen.

Deine Frau muß auch nicht ans Telefon gehen. Sie könnte ja auch gerade beim Arzt sein, z.B., oder in der Badewanne.

Wenn der Arbeitgeber sie auch per email erreichen könnte, muß das eigentlich reichen, um eventuell erforderliche Informationen zu bekommen. (Ich muß eine häufig erkrankte Kollegin auch gelegentlich zu Hause erreichen, weil es Dinge gibt, die nur sie weiß. Und die Arbeit muß ja weitergehen... Wenn sie selber gerade nicht da ist, bitte ich dann um einen Rückruf.)

Sie muß sich auf jeden Fall telefonisch beim Arbeitgeber krank melden und am letzten Tag dann auch wieder gesund! Ansonsten braucht sie nicht ans Telefon zu gehen, ist privatssphäre.