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Arbeitgeber und das Telefon zu Hause

Frage von Butterfisch0815 Butterfisch0815

Hallo zusammen,

meine Frau ist krankgeschrieben mit AU. Jetzt ruft ihr Arbeitgeber in den letzten 7 Tagen schon zum 10. Mal an und hat sich gerade bei mir aufgeregt das meine Frau nicht an unser Privattelefon geht. Kann der AG sie dazu verpflichten ans Telefon zu gehen? Meist sind es Sachen die man auch per Email klären könnte, was sonst auch ging. Zu dem Verlangt er jetzt, jedesmal nen Anruf wenn meine Frau krank ist,ist das rechtens? Zumal ich noch sagen sollte das meine Frau schwanger ist, und das auch in der Firma schon seit ein paar wochen bekannt ist.

Nun nochmal die Fragen:

Kann er meine Frau verpflichten an unser Privattelefon zu gehen? Muss sie jedes mal anrufen oder reicht ne email ane mehrere personen,wie sonst auch, im Krankheitsfall? Kann man was dagegen machen, wenn man nicht möchte das die Firma zu Hause auf dem Privatanschluss anruft?

Lieben Dank im voraus

Butterfisch

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Antworten (14)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von gerwitt gerwitt

    Erst mal ganz klare Antworten: Eine Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich angezeigt werden, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern. Die erste Anzeige der Arbeitsunfähigkeit reicht erst mal telefonisch aus, muss jedoch umgehend auch durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes nachgewiesen werden. Sonst droht Abmahnung oder gar Kündigung.


    Zu den anderen Fragen kann ich nur mit dem gesunden Menschenverstand antworten.

    Krank ist krank und der Arbeitgeber muss versuchen, den Ausfall eines Mitarbeiters durch Krankheit selbst auszugleichen.

    Ich denke aber, dass es auch im Interesse des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin ist, wenn er/sie während einer Krankheit hilft, dass die eigene Arbeit gut weitergemacht werden kann. Zwar ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, aber es könnte zeigen, dass mir mein Arbeitsplatz nicht egal ist.

    Dennoch eine Frage des gesunden Menschenverstandes: Wenn jemand nicht gerade so krank ist, dass er/sie dringender Erholung bedarf, weil er/sie geschwächt ist oder gar nicht ansprechbar ist: warum sollte er/sie dann auch während der Krankheit nicht für dringende )(telefonische) Rückfragen zur Verfügung stehen? Und was macht es für einen Unterschied, ob die Anfrage des Arbeitgebers über Email oder über Telefon erfolgt? Vielleicht kann man ja Zeiten vereinbaren, in denen der Arbeitgeber bitteschön wirklich nicht anrufen soll. Wäre das eine Lösung?

    Ich würde hier die Güter abwägen und ernsthaft überlegen, ob die Anrufe des Arbeitgebers den Genesungsprozess der Frau gefährden? Wenn ja, dann würde ich mich dagegen verwahren. Aber: Schwangerschaft ist ja an sich erst mal keine Krankheit! :-) Ansonsten würde ich gerne mit meinem Arbeitgeber oder Betrieb kooperieren. Wenn ich nämlich dann wieder zur Arbeit zurückkehre, darf ich mir auch Hoffnungen machen, dass ich meinen Arbeitsplatz wiedererkenne.

    Ich wünsche euch, dass ihr eine gute Regelung mit dem Arbeitgeber trefft.

    Kommentar von Butterfisch0815 Butterfisch0815

    wie ich oben schonmal rwähnte is das klären mit der dame nicht möglich, es wäre also nur der gang zum abteilungsleiter

    Kommentar von gerwitt gerwittgerwitt

    Egal, wo die Fragen geklärt werden - Hauptsache, sie werden geklärt. Und dies kann man ja auch partnerschaftlich versuchen!

  • 4
    Antwort von Gingryu Gingryu

    Naja. Sie darf zuhause nicht Arbeiten. Aber das Erfragen von wichtigen Informationen zur Weiterführung des Betriebes sollten schon erfragt werden dürfen (Beispielsweise bei Sekretärinnen oder Sachbearbeitern). Da es immer ein schlechtes Bild abgibt, wenn ein Krankgeschriebener nicht zu Hause ist um sich zu erholen, würde ich mal mit dem Chef feste Zeiten vereinbaren in denen er seine gesammelten Fragen stellen kann, damit Sie Ihren zur Erholung nötigen Schlaf halten kann.

    Kommentar von gerwitt gerwittgerwitt

    DH! - Das finde ich eine ordentliche Antwort, die zeigt, dass dem Arbeitnehmer auch während einer Krankheit seine Arbeit und sein Arbeitsplatz nicht egal ist.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Was macht der arme Arbeitgeber denn, wenn seine Angestellten in Urlaub sind?

    Auch laufend anrufen??

    Für eine ausreichende Vertretung muß er schon sorgen - und zwar im Vorhinein.

    Kommentar von Gingryu GingryuGingryu

    Im Urlaubsfall kann man wichtige Informationen vorher abstimmen und weitergeben. Das passiert ja nicht von Heute auf Morgen. Ein Krankheit plant man meines Wissens nicht schon mehrere Wochen vorher (Es sei denn es sind OP-Termine oder ähnliches. Da würde ich das mit der Abstimmung ähnlich behandeln wie beim Urlaub)

    Kommentar von gerwitt gerwittgerwitt

    Selbst im Urlaub kann es vorkommen, dass - trotz sorgfältig geplanter Urlaubsvertretung - Rückfragen nötig sind. Wo ist dann das Problem?! - Natürlich muss es sich dabei um zwingend notwendige und wichtige Dinge und nicht um Bagatellen handeln. Ich jedenfalls hätte keine Probleme, auch im Urlaub mit notwendigen Infos zur Verfügung zu stehen - sofern die Erholung darunter nicht leidet. Und verantwortungsvolle Chefs werden damit auch verantwortlich umzugehen wissen. Wir müssen zwar nicht meinen, dass alle Chefs Menschenfreunde sind, aber wir müssen jetzt auch nicht so tun, als wären sie allesamt moderne Sklaventreiber und Ausbeuter. Es gibt auch noch Chefs, die gut abwägen können. Und die Arbeitnehmer sollten es dann auch können.

    Kommentar von Gingryu GingryuGingryu

    Ging mir auch so, wobei im planenden Baugewerbe da noch ein gewisser Sonderfall ist. Nur wird das dann häufig ausgenutzt und ganz ehrlich: Wenn mein Wissen von nöten ist (Häufig hätten 5 Seiten im Ordner blättern gereicht, deshalb Ausnutzen), soll mir der Chef dann ein Firmenhandy zur Verfügung stellen. Wenn ich im Ausland bin, geh ich da ganz besimmt nicht an mein eigenes ran.

    Zudem kann da durchaus eine Beziehung drunter leiden, wenn man einen Partner hat, der das aufgrund seiner Arbeitslage (also wenn es keinen Grund gibt im Urlaub angerufen zu werden) nicht versteht.

  • 3
    Antwort von anjanni anjanni

    Bestimmt möchte der Arbeitgeber nur kontrollieren, ob sie sich nicht einfach nur einen schönen Tag macht.

    Nirgends steht, daß jemand, der krank ist, persönlich seinen Arbeitgeber informieren muß. Der Arbeitgeber soll nur informiert werden, und zwar an dem Tag, an dem man krank wird - und das möglichst unmittelbar (also nicht erst drei Minuten vor Feierabend). Email allein wäre mir da allerdings zu unsicher - aber z.B. könntest auch Du für sie anrufen.

    Deine Frau muß auch nicht ans Telefon gehen. Sie könnte ja auch gerade beim Arzt sein, z.B., oder in der Badewanne.

    Wenn der Arbeitgeber sie auch per email erreichen könnte, muß das eigentlich reichen, um eventuell erforderliche Informationen zu bekommen. (Ich muß eine häufig erkrankte Kollegin auch gelegentlich zu Hause erreichen, weil es Dinge gibt, die nur sie weiß. Und die Arbeit muß ja weitergehen... Wenn sie selber gerade nicht da ist, bitte ich dann um einen Rückruf.)

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Stört es Deine Frau denn oder nur Dich?

    Und wenn es sie stört - warum klärt sie das dann nicht einfach mit dem Chef?

    Kommentar von Butterfisch0815 Butterfisch0815

    Es stört sie genauso, nur da es 600 mitarbeiter in dem unternehmen an dem standort sind, und das nunmal ihre direkte vorgesetzte ist,kann man das mit ihr nicht klären, sie ist genauso alt wie meine frau und schikaniert wo es nur geht

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Wieso? Entweder kann sie ja gar nicht ans Telefon gehen - oder sie sagt halt, daß sie sich aufgrund der Krankheit nicht konzentrieren, erinnern, logisch denken oder was weiß ich was kann. Geht natürlich aber nur, wenn es keine Schwangerschaftsprobleme sind.

  • 1
    Antwort von chaotinjs chaotinjs

    es ist sogar "strafbar". meine vorgesetzte hat mich auch mal zu hause angerufen und was gewollt. ich habe das dann später auf arbeit erzählt und das zog dann kreise... sie hat ne abmahnung bekommen. krank ist krank. wenn man auf nem op- tisch liegt, dann kann man auch nicht ans telefon gehen.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Na ja - "strafbar" halte ich jetzt für übertrieben.

    Manchmal hat ja gerade der erkrankte Mitarbeiter als einziger Informationen, die gerade für den weiteren Arbeitsablauf unbedingt erforderlich sind...

    Kommentar von chaotinjs chaotinjschaotinjs

    ja, aber dann genügt ein anruf zur klärung. und wie gesagt, auf nem op-tisch kann sie auch nicht telefonieren. und strafbar... sagte die gewerkschaft, die dann die abmahnung in meinem fall eingerüht hat.

  • 1
    Antwort von Mehli85 Mehli85

    Wenn sie krank ist und im bett liegt kann sie schlecht ans telefon gehen.ist sie denn in der firma so unverzichtbar das der chef ständig sachen mit ihr absprechen muss? was spricht dagegen das sie nicht ans telefon geht? (unter der bedingung das es ihr so gut geht das sie sowieso in der wohnung rumläuft und "haushalts-krempel" etc. macht. Verlangen kann der arbeitgeber das alleridngs nicht. krank ist krank. würde sie im krankenhaus liegen könnte sie auch nicht telefonieren.

  • 0
    Antwort von herman2010 herman2010

    Regelung bei uns: Krankmeldung telefonisch bei festgelegter Person, Gesundmeldung telefonisch oder per E-Mail. Das funktioniert sehr gut! Es kann vorkommen das Sachen dringend geklärt werden müssen, aber das sollte sich in Grnezen halten und der AG sollte den AN auch fragen ob es ihm recht ist das jemand in dringenden Fällen telefonische Rückfragen stellt. Ansonsten je nach gesundheitszustand eine kurze, knappe E-mail am Tag sollte mehr als ausreichend sein.

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    Antwort von marilda marilda

    deine Frau ist krank geschrieben. Sie darf sich auch bei ihre Eltern ausruhen und könnte dann auch nicht ans Telefon... vielleicht könntest du mal mit ihre Chef sprechen und ihm erklären, dass deiner Frau viel ruhe braucht und er bitte nur Mails schickt. Damit wäre beide seite geholfen ohne "Streit" undohne ein schlechtes Gefühl auf beide Seite. Ich wünsche euch alles Gute. Sobald das Baby da ist, ist diese unangenehme Zeit vergessen.

  • 0
    Antwort von Butterfisch0815 Butterfisch0815

    Superlieben Dank für die schnellen Antworten,

    also unverzichtbar ist sie nicht, sie ist eine von 600 mitarbeitern...so viel zum thema,

    wie gesagt lieben dank

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    Antwort von gri1su gri1su

    Deine Frau ist verpflichtet, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis zu setzen. Das war´s aber auch. Zu mehr ist sie keinesfalls verpflichtet. Es kann natürlich mal der Fall eintreten, dass der Arbeitgeber eine telefonische Rückfrage hat - ok, das sollte man dann auch abhängig von der Situation entscheiden. Aber generell gilt: Krank ist krank. Es besteht keinerlei Pflicht, Telefonate führen zu müssen.

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    Antwort von melmerz melmerz

    es könnte sein das der arbeit geber denkt das ihre frau nicht ans privat telefon geht weil sie nicht zuhause ist. denn wenn sie krank geschrieben ist ist sie ja eigentlich immer erreichbar außer sie wäre bei arztbesuchen.vielleicht sollte ihre frau mal mit ihrem arbeitgeber sprechen und erklären warum sie nicht ans tel. geht ( geht es ihr so schlecht das sie den ganzen tag im bett liegt und das tel gar nicht hört weil sie am schlafen ist oder so.)

    Kommentar von gerwitt gerwittgerwitt

    Wer krank ist, muss nicht immer zuhause bleiben. Im Kranheitsfall hat der Arbeitnehmer alles zu tun, was den Genesungsprozess unterstützt und alles zu unterlassen, was den Genesungsprozess behindert.

    Wenn es der Genesung dient, schöne Spaziergänge während der Krankheitsphase zu machen, dann ist das ein Verhalten, das nicht gerügt werden darf.

    Ich muss also als Kranker nicht immer zu Hause bleiben. Es kommt darauf an, was medizinisch geboten ist.

    Manchmal kann man unter Umständen den Begriff "Krank feiern" sogar wörtlich nehmen, wenn ich das Leben während meiner Krankheit feiere und dadurch wieder gesund und neu zu Kräften komme.

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    Antwort von flowersy flowersy

    Er kann sie nicht verpflichten an das Privattelefon zu gehen. Es ist Privat. Sie kann es genausogut auch ausziehen und ist dann ebend für niemanden zu erreichen. Wenn sie schwanger ist braucht sie viel ruhe, wird ihr doch wohl auch zustehen. Wenn sie krank ist,dann ist ein Anruf beim Chef unumgänglich. Was könnt ihr sonst tun? Eigentlich nicht viel.

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    Antwort von Sputnik2007 Sputnik2007

    Sie muß sich auf jeden Fall telefonisch beim Arbeitgeber krank melden und am letzten Tag dann auch wieder gesund! Ansonsten braucht sie nicht ans Telefon zu gehen, ist privatssphäre.

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto
    1. Sie ist krank - arbeitsunfähig
    2. Der Arbeitgeber bezahlt sie nicht extra
    3. Ihr bezahlt das Telefon usw... Also ihr seid natürlich nicht mal verpflichtet ans Telefon zu gehen.
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