Arbeitgeber schickt trotz schriftlicher Vereinbarung im Aufhebungsvertrag (selbst gekündigt) mit Beurteilung "sehr gut" dasArbeitszeugnis mit Beurteilung "gut"?

7 Antworten

Die Sekretärin, die mit dem Verfassen des Zeugnisses beauftragt worden ist, schickt mir die Entwürfe (auch von der Geschäftsleitung abgesegnet, auch immer in cc) mit einer Beurteilung von "befriedigend", teilweise auch "gut", jedoch nie "sehr gut".

Bist du ein ausgewiesener Zeugnisfuchs, dass du das so herauslesen kannst?

Es gibt keinen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis. Sonst hätten wir auf dem Arbeitsmarkt nur noch Arbeitnehmer mit guten oder sehr guten Arbeitszeugnissen. Der Regelfall ist das befriedigende Arbeitszeugnis. Alles darüber muss vom Arbeitnehmer bewiesen werden. Alles darunter muss vom Arbeitgeber bewiesen werden. Bester Tipp: Beratungshilfeschein holen oder Geld für Erstberatung aufbringen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Expertise im Bereich Arbeitszeugnis das Zeugnis überprüfen lassen.

Die Sekretärin, die mit dem Verfassen des Zeugnisses beauftragt worden ist, schickt mir die Entwürfe (auch von der Geschäftsleitung abgesegnet, auch immer in cc) mit einer Beurteilung von "befriedigend", teilweise auch "gut", jedoch nie "sehr gut"

Hat das ein ausgewiesener Fachmann überprüft? Oder hältst du dich selbst für fit genug, um das sicher zu bewerten?

Immobilie2016 
Fragesteller
 06.08.2016, 19:44

"seine Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung" bedeutet ja leider kein "sehr gut"... 

Immobilie2016 
Fragesteller
 06.08.2016, 19:48

oder "für alle auftretenden Probleme fand sie ausnahmslos gute Lösungen" 

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann lass das anwaltlich überprüfen. Das Zeugnis und die vertraglichen Vereinbarungen. 

Denn selbst, wenn der Aufhebungsvertrag unwirksam ist, muss die vertragliche Zusicherung zur Notenvergabe nicht unbedingt ebenfalls unwirksam sein.
Je nach Wortlauf kann dort auch vermerkt sein, dass deine sehr guten Leistungen auch so in einem Zeugnis ausgestellt werden.
Dann ist das ja schon ein Indiz dafür, dass deine Leistungen auch tatsächlich sehr gut waren. 

Zunächst mal vorneweg, wenn du selbst gekündigt hast, dann hast du das Arbeitsverhältnis von dir aus beendet und der Aufhebungsvertrag ist obsolet. Etwas, was gekündigt ist, kann man nicht nochmals aufheben. Die Kündigung erfolgte vor der Aufhebung, also ist die Kündigung wirksam und die Aufhebung nicht. Die Zusicherung ist hier leider nichts wert.

Um ein Zeugnis mit der Note "sehr gut" durchzusetzen, müsstest du letztlich beweisen, dass du auch "sehr gute" Arbeit geleistet hast. 

Kannst du diesen Nachweis führen, stehen deine Chancen gut, dieses Zeugnis vor Gericht zu erstreiten.

Kannst du diesen Nachweis nicht führen, was leider die Regel ist, gehst du vor Gericht baden.