Anzeige wegen Rufmord im Netz?

6 Antworten

Nein, es muss schon klar ersichtlich sein, um welche Person es sich handelt. Das muss nicht zwangsläufig der Name sein.

Über mich wurde mal ein ganzer Hass-Blog gemacht. Namentlich würde ich nicht erwähnt, aber dadurch, dass sie mein Umfeld und meine Mitmenschen sehr detailliert beschrieben und auch benannt hat, war das klar. Mein Anwalt hat das alles geregelt.

Auf welcher Grundlage möchtest du hier dir Anzeige machen?

leomaus11 
Fragesteller
 06.02.2016, 02:33

Ich möchte die anzeige nicht machen, nein :) Ich habe eine Drohung erhalten, angezeigt zu werden wegen übler Nachrede und rufmord, wobei ich keine Namen in irgendwelchen Texten etc. Genannt habe sondern (wie oben erwähnt) nur "Sie" bzw. "Er". Nun möchte ich wissen ob man damit überhaupt Erfolg haben kann 

Steffie15  06.02.2016, 02:36

Dann sag dem Typen einfach, dass du nichts dazu kannst, wenn er sich angesprochen fühlt.

Wenn aus dem Namen ersichtlich ist wer diese Person im wahren Leben ist kann es durchaus den Strafbestand der üblen Nachrede mit sich ziehen. 

Rufmord ist erst wenn sie aufruft diese Person zu meiden weil sie dies oder das gemacht hat.

Beides kann man aber nur über Zivilen Weg erstreiten was unter umständen sehr teuer käme. Bekommt man allerdings vor dem Gericht dann recht kann man die Kosten beim Verurteilten wieder einfordern. 

leomaus11 
Fragesteller
 06.02.2016, 02:31

Wie ist das wenn keinerlei Namen genannt worden sind? 

Erklaerbaer17  06.02.2016, 02:35
@leomaus11

Dann ist es eine reine Meinungsäußerung auf eine fiktiven Person.

Ne kann jeder sein
Nur weil die Person sich  angesprochen fühlt ist das noch kein Rufmord

Natürlich nicht. Die Person muss eindeutig mit Namen genannt werden. Das ist doch logisch, hätte man mit nachdenken selbst beantworten können x.x