Anzeige durch Privatperson wegen Überholen Drogentest?
Hallo,
Ich habe da mal eine Frage, mal angenommen Person A wird von Person B angezeigt bei der Polizei wegen "Gefährlichem Überholen im Straßenverkehr". Person A hat in der Vergangenheit einen Eintrag wegen des BTMG gesammelt. Person A wird nun ein paar Tage später bei der Polizei vorgeladen und die Beamten wollen einen Drogentest durchführen. Dürfen Sie das einfach aufgrund des BTMG-Eintrages in den Akten?
2 Antworten
Hey,
die Polizisten haben doch einen berechtigten Verdacht, ich glaube also, dass es schon erlaubt ist. Ich bin natürlich mit dem Recht nicht so vertraut, aber wie gesagt, das klingt sinnvoll und je nachdem ob Person A nicht sogar auf Bewährung war o.Ä. kann man das sicher begründen.
und die Beamten wollen einen Drogentest durchführen.
Das wollen dürfen sie. Das machen aber nur mit deinem Einverständnis. Das sagen sie aber nie dazu. Und wenn sie dazu mit allerlei psychologischen Tricks überreden wollen, was sie auch dürfen, sollte man sich erst gar nicht drauf einlassen und vor allem allen Versuchen, dich in einem "Druck- oder Kumpel-" gespräch irgendwelche Aussagen aus der Nase zu ziehen, die sie gegen dich verwenden können. Alles abstreiten und ansonsten die Aussage verweigern ist da das beste Mittel.
Die dürfen allerdings bei einem begründeten verdacht des Fahrens unter Drogen einen Bluttest veranlassen, gegen den man sich kaum wehren kann. Das machen sie aber Tage später sowieso nicht mehr, weil nach dieser Zeit der Test keine Aussage mehr machen kann, ob du vor Tagen Drogen konsumiert hast.