Antrag zur Hundehaltung

15 Antworten

Der Vermieter muss dein Interesse aber auch das der anderen Mieter berücksichtigen. Er darf zwar nicht einfach die Hundehaltung verbieten darf aber durchaus die Erlaubnis von Bedingungen abhängig machen. Spätestens wenn die anderen Mieter belästigt oder gefährdet werden darf er die Hundehaltung auch verbieten. Bei einer Etagenwohnung in dieser Größe solltest du das mit der Hundehaltung noch mal überdenken, so wie ich das sehe sind große Hunde eher ungeeignet. Für viele Hunderassen ist Treppen steigen nicht gut auch daran solltest du auch denken.

Die Anfrage an deinen Vermieter machst du formlos... Du schreibst in den Brief wie groß und wie schwer der Hund in etwa ausgewachsen sein wird. Dazu schreibst du bitte noch dass es ein Labrador-Mischling sein soll der bei dir einzieht.

Von Vorteil wäre es gleich darauf hinzuweisen, dass du selbstverständlich eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung für diesen Hund abschließen wirst und dass du selbstverständlich für alle eventuell durch den Hund auftretenden Schäden haften wirst...

Der Vermieter darf die Hundehaltung auch ohne Angabe von Gründen untersagen. Anders verhält es sich, wenn im Haus bereits andere Hunde erlaubt ! gehalten werden.

Aber mal was ganz anderes: Bist du dir als Student(in) sicher, dass du in den nächsten 12 - 15 Jahren genug Zeit für den Hund hast? Und, auch nicht unwesentlich: wie sieht es mit dem Unterhalt für den Hund und vielleicht mal unerwarteten Kosten für TA und ähnliches aus?

3.. Etage mit einem Labbi-Mix ist auch nicht ganz ohne...

Die 55qm sind nicht das Problem...

inicio  06.02.2013, 22:23

leider stimmt das nicht ganz -der vermieter kann eine hundehaltung auch untersagen, wenn im gleichen haus schon hunde geahlten werden!

0

es reicht, ehrlich gesagt, wenn der vermieter das schlichtweg nicht will. er muss das verbot der hundehaltung nicht begründen.

und wenn der Hund mal nicht laufen kann, bekommst Du ihn hochgetragen?

ein Formular gibt es nicht, du kannst den Antrag formlos beim Vermieter stellen. Aber für eine so kleine Wohnung ist der Hund zu groß oder umgekehrt, die Wohnung ist zu klein für den großen Hund!

michi57319  06.02.2013, 22:12

Seit wann werden Hunde in der Wohnung ausgelastet? Die Wohnung ist Rückzugsraum, nicht Spielplatz oder Betätigungsfeld.

Die Größe einer Wohnung ist wirklich der letzte Punkt, die zur Anschaffung eines Hundes berücksichtigt werden muß.

1