Anspruch auf Krankengeld als 16 jähriger Ferienjobber?

2 Antworten

Du hattest als Minijobber oder kurzfristig beschäftigte Person nur dann Anspruch auf Lohnfortzahlung, soweit Du bereits länger als 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt warst. Anspruch auf Krankengeld seitens der KK bestand nicht, da kein eigenständiges Krankenversicherungsverhältnis ( mit Beitragszahlung ) begründet war.

Eigentlich hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber erst nach einem Monat.

xAaron 
Fragesteller
 19.05.2022, 19:27

Also habe ich in meinem Fall keine?

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