Ankündigung der Vollstreckung?
Habe eine Frage habe am 22.04 ein Schreiben Finanzamt bekommen mit einer Ankündigung zur Vollstreckung.
obwohl ich versucht habe auf raten anzurufen zahlen geht nicht angelehnt.
wie lange habe ich ab da an Zeit zu zahlen ?
5 Antworten
Du hättest schon lange Zahlen müssen. Bei einer Ankündigung der Vollstreckung im April, ist der dazugehörige Steuerbescheid schon im März oder sogar Februar ergangen.
Wenn du nicht bezahlst, wird das Finanzamt direkt vollstrecken. Anders als private Gläubiger muss das Finanzamt nicht über das Amtsgericht gehen, sondern darf aus dem Steuerbescheid direkt vollstrecken.
wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann kannst du den Betrag auf den Tisch legen
ja natürlich, sind ja Schulden beim Finanzamt,dann kommt der Zoll
Nein der Zoll als Bundesbehörde kommt da nicht. Das Finanzamt als Landesbehörde im Auftrag des Bundes hat eine eigene Vollstreckung.
Üblicherweise ist das Finanzamt recht schnell mit der Vollstreckung - rechne mal mit 6-8 Wochen
Der stundungsantrag hätte schriftlich gestellt werden müssen. Wie lange du nun noch Zeit hast, bis sie dich komplett ausziehen, kannst du den voran gegangen Schreiben entnehmen.
Heute abend Überweisen, oder deinen Besitz vom Gerichtsvillzieher Pfänden lassen.
Eine Vollstreckung erfolgt erst nach mehreren Mahnungen auf denen du Einspruch erheben könntest.
Jetzt sind alle Fristen und Einspruchsmöglichkeiten abgelaufen und der Titel Rechtsgültig.
Für dich heist das jetzt "Zahlemann uns Söhne" aus der Nummer kommst du nicht mehr raus. Hättest dich vor Monaten drum kümmern müssen.
Jetzt bist du Drann. Pech gehabt, wenn du dich nicht um deine Angelegenheiten Kümmerst.
Wahrscheinlicher ist es das der Zoll anrückt