angst vor mieter - kündigung?

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Die Begründung des Zeitmietvertrages ist wohl möglich nicht zutreffend, bitte angeben. Auch im Zeitmietvertrag ist eine außerordentliche und fristlose Kündigung ohne vorausgegangener Abmahnung möglich. Die Begründung: " Beleidigung des Vermieters durch den Mieter, Bedrohung durch unangeleinten Hund des Mieters, Üble Nachrede. Allerdings sind für jede dieser Anschuldigungen Beweise vorzuhalten. Zeugen, Fotos, Schriftstücke. Der Mieter wird dieser Kündigung schon aus Prinzip widersprechen wollen. Nach Verstreichen der Frist zum Auszug muss sofort der Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen werden und Klage auf Räumung beim AG eingereicht werden. Dauer des Vorganges etwa 3-5 Monate. Sollte der Zeitvertrag, falls ordentlich begründet, in dieser Zeit beendet sein, kannst du dir die Kosten für den Prozess sparen. Strafanzeige bleibt dir vorbehalten.

Sonderkündigungsrecht hat man z. B. dann, wenn das eigene Leben , die Gesundheit etc gefährdet sind. Ansonsten hast Du immerhin die Möglichkeit die Polizei anzurufen oder selber hingehen und Anzeige wegen Beleidigung und Nötigung zu erstatten. Außerdem kannst Du beim Ordnungsamt anrufen wenn er trotz Aufforderung die Hunde nicht anleint.

Gerhart  18.10.2012, 08:42

Wieso Nötigung?

§ 554a

Ein Mietverhältnis über Räume kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein Vertragsteil schuldhaft in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, insbesondere den Hausfrieden so nachhaltig stört, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist unwirksam.

Du hast nur diese Kündigungsmöglichkeit. Ob eine erhebliche Vertragsverletzung vorliegt, muss im Zweifelsfall der Amtsrichter entscheiden.

Das sind die Nachteile eines Zeitmietvertrags. Schick ihm erst mal eine Abmahnung, sinnigerweise wäre hier ein Anwalt gefragt. Sollten seine Schikanen nicht aufhören, so hast Du ihn ja bereits gemahnt, dann kannst Du auch kündigen.

Du solltest das aber wirklich nur über einen Anwalt laufen lassen.

je nachdem was ihr für eine Kündigungsfrist festgelegt habt. Das sind zwar alles Dinge, womit ihr zu Polizei gehen könnt, aber ändert nichts am Mietverhältnis, solang derjenige seine Miete zahlt. Wie lang wohnt derjenige denn schon zur miete?

saarland69  18.10.2012, 08:32

Völlig falsch!