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Angemessene Strafe für einmaliges unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes (5. Klasse)

Frage von Melly1878 Melly1878

Hallo,

meine Tochter (11 Jahre, 5. Klasse, Gemeinschaftsschule) hat vor einer Woche unerlaubt mit ein paar Freunden in der Pause das Schulgelände verlassen!

Klar ist das nicht in Ordnung- und da muß man auch gegen angehen.

ABER: was wäre eine angemessene Strafe für einen einmaligen (erstmals aufgetretenen) Verstoß?

Die Kinder haben natürlich seitens der Schule eine "Strafe" aufgebrummt bekommen (dazu ggf später mehr), nun möchte ich aber wissen, was auch in der Verhältnismässigkeit angemessen ist- denn die Reaktion des Klassenlehrers ist meiner Meinung nach überzogen und pädagogisch zweifelhaft...

Bin auf Eure Anworten gespannt...

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Antworten (17)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Drachenbaum Drachenbaum
    • Welche allgemeinen Regeln sind in der Schule aufgestellt. Es sollte jedem Schüler klar sein, warum er den Schulhof nicht verlassen soll und es muß sichergestellt sein, daß die Schüler von dem Verbot wissen.

    • angemessene Strafe für erstes Auftreten: Keine Strafe, nur Ermahnung mit Strafandrohung.

    Wenn der Klassenlehrer eine Strafe aufgebrummt hat, muß er die Verhältnismäßigkeit aus seiner Sicht den Eltern gegenüber begründen können (Die Schüler haben in diesem Alter nur die Möglichkeit der Beschwerde über die Eltern - dies ist auch ein Schutz der Kinder, da sie sich den Eltern anvertauen müssen und mehr über Gründe für Aktionen erfahren)

    Wenn der Klassenlehrer aus Deiner Sicht eine überzogenen Strafe auferlegt hat, dann forsche doch einmal genau nach: Bist Du SICHER, daß die Kinder den Schulhof wirklich erst das erste Mal unerlaubt verlassen haben??

    Kommentar von Melly1878 Melly1878Melly1878

    Also- Verlassen des Schulgeländes ist natürlich verboten! Steht auch für mich völlig außer Frage. Es war das erste Mal- so hat es der Lehrer uns zumindest auch telefonisch bestätigt...

    Seine Reaktion:

    Die Kinder durften jetzt 1 Woche NICHT mit auf den Schulhof, mußten stattdessen im Büro des Schulsozialarbeiters sitzen und Strafarbeiten ausführen! Als erstes Schreiben eines Berichtes (das halte ich auch für SINNVOLL!!!), danach wurden nur noch Blätter mit Rätseln zur allgemeinen Beschäftigung verteilt. Heute durften sie dann mal ein bisschen Müll auf dem Schulhof aufsammeln.

    Schreiben des Berichtes: bin ich total mit einverstanden. Sie hat sich hier zuhause auch noch mal belehren lassen müssen, warum das eben NICHT ok ist und das auch verstanden!

    ABER: mal überspitzt gesagt "Rumgammeln" im Büro des Schulsozialarbeiters, der zwar anwesend ist- sich aber den Kindern dabei nicht widmet halte ich für schwachsinnig- SORRY! Vor allem: wäre es ein (max. 2) Tag(e), dann wäre das ok gewesen (das ganze vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass der Sozialarbeiter den Kindern ihr Fehlverhalten noch mal verdeutlicht). Aber die Kinder gleich 1 Woche von den Pausen auszuschließen und ihnen dann noch so unproduktive Zusatzaufgaben aufzubrummen, statt sie wenigstens Unterrichtsbezogen zu beschäftigen- tut mir leid, dass ist für mich weder verhältnismäßig noch pädagogisch sinnvoll....

    Die Kinder verbringen wirklich viel Zeit in dieser Schule (morgens 7.15 Uhr- nachmittags 16.15 Uhr)- ihnen dann noch für eine Woche oder länger die Pausen zu nehmen, und damit die Möglichkeit, den Kopf frei zu kriegen, um sich auch nachmittags noch konzentrieren zu können, finde ich einfach nicht richtig!

    Kommentar von Drachenbaum DrachenbaumDrachenbaum

    Nun - da ist tatsächlich angebracht, sich bei der Schulleitung um kreativere Strafen zu bemühen.

    Wichtig ist bei der Beschwerde: Grundsätzlich zustimmen, daß Strafe notwendig ist und erst dann über die Form der Strafe richten.

    Übrigens: Gefangenschaft in der Schule von 7:15 bis 16:15 ist grundsätzlich unangemessen für Kinder - das grenzt an Freiheitsberaubung - egal wieviel "Freizeit" sie in dieser Zeit dort haben.

    Wenn es für Dich möglich ist: kannst du Deine Tochter so oft wie möglich eher daraus befreien?

    Kommentar von Melly1878 Melly1878Melly1878

    Tja- wäre schön. Aber die Schule ist 15 km von hier- sie ist also Buskind und damit wirklich verdammt lang unterwegs. Im Winter gehen die, wenn's dunkel ist und kommen erst wieder, wenn's schon wieder dunkel ist. Aber so ist das leider hier auf dem Land... Hab noch 2 Kinder und einen Job- da ist es mir leider nicht möglich, sie zwischendurch abzuholen...

    Freizeit in der Schule: es gibt bis Mittag 2 große Pausen à 15 Minuten, KEINE 5-Minten-Pausen, sowie eine Mittagspause von 60 Minuten, in der die Kinder in der Mensa essen gehen. Während dieser "Strafwoche" waren die Kinder wirklich angehalten, das Essen schnellstmöglich hinter sich zu bringen, um sich dann auch wieder beim Sozialarbeiter einzufinden.

    Essen unter Zeitdruck geht wirklich gar nicht - unsere Tochter tut sich mit dem Essen eh schon sehr schwer. Und ohne Pause über so einen langen Zeitraum ist absolut überzogen und unverantwortlich.

    Werden jetzt eine Beschwerde an die Schulleitung formulieren. Denn wir sind nicht gewillt das so hinzunehmen...

  • 3
    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Bei einem erstmaligen Verstoß weist man nochmal deutlich auf die Regel hin und das war's dann auch. Früher gab's dafür einen Eintrag ins Klassenbuch.

    Kommentar von Drachenbaum DrachenbaumDrachenbaum

    Eintrag im Klassenbuch sichert Lehrer und Schüler ab: eine Ermahnung ist erfolgt, bei weiteren Verstoß weitere Maßnahmen angebracht bzw aus Schüler Sicht "...zu befürchten..."

  • 2
    Antwort von SileX SileX

    also bei uns war das nachsitzen freitags und dann aufschreiben warum man das gemacht hat und was man besser macht und dann je nach dem wie der lehrer ist mehrmals die schulordnung bzw den paragraph über die versicherung während der schulzeit unso

  • 2
    Antwort von Illy2 Illy2

    Hallo, na ich finde es kommt drauf an, wo sie waren. Nur 100m weg oder echt weit weg? Ich würde an des Lehrers Stelle ein klärendes Gespräch führen, und einen Aufsatz schreiben lassen, warum man das Schulgelände nicht verlassen darf. So oder so ähnlich. Was war denn die Strafe? LG Illy2

  • 2
    Antwort von Hatty96 Hatty96

    was war denn die strafe?

    Kommentar von Modok2 Modok2

    ohne zu wissen was die ungefähre Strafe war, kann man schlecht antworten...

    Kommentar von Melly1878 Melly1878Melly1878

    Dazu sag ich vielleicht später etwas. Mir kommt sie überzogen vor- von daher möchte ich erstmal wissen, wie sowas generell geahndet wird. Vielleicht seh ja auch ich das nur zu eng...

  • 1
    Antwort von gfheini gfheini

    zuerst einmal, die regeln der schule sind bekannt. wenn 20 schüler nach einander das schulgelände verlassen und jeder sagt, dass es sein erstes mal gewesen ist, nervt das trotzdem die lehrerschaft. je nach größe der schule sind es ja einige hundert schüler und jährlich kommen neue hinzu, bzw. gehen ältere. die ersten male wurde wohl verwarnt, aber irgendwann braucht man eben erzieherische massnahmen, um dem einhalt zu gebieten. klassenbucheintrag oder strafarbeit wären da aufzuführen. die schulordnung dürfte aber eigentlich jedem bekannt sein, dass so etwas gar nicht vorkommen sollte. ;)

  • 1
    Antwort von Schecko Schecko

    wir mussten dafür damals immer die komplette Hausordnung handschriftlich abschreiben (knapp 3 1/2 Din A4 Seiten)

    Kommentar von Drachenbaum DrachenbaumDrachenbaum

    Bei mehrfachen Verstößen sicher angebracht - besser aber auch noch die Versicherungsrechtlichen Folgen...

  • 1
    Antwort von Hiphophiphop Hiphophiphop

    Eine straf-Hausaufgabe

  • 1
    Antwort von Veganerkiller Veganerkiller

    Eine Ermahnung sollte im Erstfall reichen. Mit Aufklärung!

  • 1
    Antwort von Ruffyjet Ruffyjet

    Ich würde sagen das ist ein nicht nachgedachtes Handeln gewesen, by the way, so denke ich zumindest.

  • 1
    Antwort von lol2002 lol2002

    Einmal ins Gewissen reden und erst beim nächsten vertsoß ne strafe.

    Ich bin der Meinung, das es nicht gleich strafen regnen muss.

    würde es nochmal vorkommen, dann nen bissel, aber ned zu hart

    MFG Stefan

  • 0
    Antwort von petrella2911 petrella2911

    das Verlassen des Schulgeländes ist auch eine Versicherungstechnische Angelegenheit, wenn nämlich außerhalb des Schulgeländes etwas passiert, ist das Kind in dem Moment nicht mehr über Schule versichert und die Schule hat während der Schulzeit die Fürsorgepflicht für die Kinder von uns Eltern übertragen bekommen und hat auch dafür Sorge zutragen das unseren Kindern nichts passiert, dies kann allerdings nur gewährleistet werden, wenn sich alle Kinder an die Schulordnung halten, ansonsten steht der Schule durch aus zu Strafen zuverhängen, wie nachsitzen, Schulordnung abschreiben, Rüge oder Tadel, auf alle Fälle Brief an die Eltern, schreib mir bitte mal was für eine Strafe das war.

    Kommentar von Melly1878 Melly1878Melly1878

    Also- Verlassen des Schulgeländes ist natürlich verboten! Steht auch für mich völlig außer Frage. Es war das erste Mal- so hat es der Lehrer uns zumindest auch telefonisch bestätigt...

    Seine Reaktion:

    Die Kinder durften jetzt 1 Woche NICHT mit auf den Schulhof, mußten stattdessen im Büro des Schulsozialarbeiters sitzen und Strafarbeiten ausführen! Als erstes Schreiben eines Berichtes (das halte ich auch für SINNVOLL!!!), danach wurden nur noch Blätter mit Rätseln zur allgemeinen Beschäftigung verteilt. Heute durften sie dann mal ein bisschen Müll auf dem Schulhof aufsammeln.

    Schreiben des Berichtes: bin ich total mit einverstanden. Sie hat sich hier zuhause auch noch mal belehren lassen müssen, warum das eben NICHT ok ist und das auch verstanden!

    ABER: mal überspitzt gesagt "Rumgammeln" im Büro des Schulsozialarbeiters, der zwar anwesend ist- sich aber den Kindern dabei nicht widmet halte ich für schwachsinnig- SORRY! Vor allem: wäre es ein (max. 2) Tag(e), dann wäre das ok gewesen (das ganze vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass der Sozialarbeiter den Kindern ihr Fehlverhalten noch mal verdeutlicht). Aber die Kinder gleich 1 Woche von den Pausen auszuschließen und ihnen dann noch so unproduktive Zusatzaufgaben aufzubrummen, statt sie wenigstens Unterrichtsbezogen zu beschäftigen- tut mir leid, dass ist für mich weder verhältnismäßig noch pädagogisch sinnvoll....

    Die Kinder verbringen wirklich viel Zeit in dieser Schule (morgens 7.15 Uhr- nachmittags 16.15 Uhr)- ihnen dann noch für eine Woche oder länger die Pausen zu nehmen, und damit die Möglichkeit, den Kopf frei zu kriegen, um sich auch nachmittags noch konzentrieren zu können, finde ich einfach nicht richtig!

    Kommentar von isidorakatze isidorakatzeisidorakatze

    Pausenverbot ist nicht angemessen (höchstens mal 1Tag) Kinder brauchen die frische Luft und Bewegung zwischen den Stunden - ansonsten kommt bald die nächste Beschwerde, weil die Kinder im Unterricht unkonzentriert sind.

    Kommentar von Quickfinger QuickfingerQuickfinger

    Finde ich auch sehr überzogen. Aber in der Woche darauf ist es wieder vergessen und hat niemandem weh getan. Ich würde deshalb kein Fass aufmachen.

    Kommentar von Melly1878 Melly1878Melly1878

    Wenn alle so denken würden, dann ändert sich aber nix. Geht auch nicht darum, ein Faß auf zu machen, sondern dauerhaft ein vernünftiges Miteinander zu sichern!!! Wenn man immer alles hinnimmt, dann machen die, was sie wollen- und auch die haben sich an gewisse Gesetzmässigkeiten zu halten!

    Die Kinder gehen hier wirklich täglich um viertel vor 7 aus dem Haus und kommen an 4 Tagen in der Woche erst um viertel nach 4 wieder (Buskinder). Sie dann noch in den Pausen in der Bewegung zu beschränken geht nicht- vor allem nicht über so einen langen Zeitraum! Denn wie Isidorakatze schon schrieb: die nächste Beschwerde läßt nicht lange auf sich warten: die gehen irgendwann die Wände hoch...

    Kommentar von Quickfinger QuickfingerQuickfinger

    Wenn alle so denken würden, treffen Lehrer gar keine Entscheidungen mehr. Die Entscheidung ist falsch, das ist unbestritten und das kann man ja auch sagen. Das war's dann aber auch, meine Kraft würde ich Themen widmen, die sich dauerhafter auswirken. Meine Kinder sind auch Buskinder. Die rosten nicht so schnell. Früher gab's 4 Wochen Hausarrest von den Eltern - war auch falsch, hat aber auch niemanden nachhaltig verstört.

    Kommentar von Melly1878 Melly1878Melly1878

    Früher wurden die Kinder auch geschlagen- ist sicher auch keiner dran gestorben und trotzdem weiß man heute, dass es falsch ist!!!

    Es geht nicht darum, den Lehrern jede Entscheidungsfreiheit zu nehmen. Aber es muß dem Vergehen gegenüber angemessen sein. Wir haben versucht mit dem Lehrer darüber zu reden. Der hat aber komplett abgeblockt und dicht gemacht und weiter auf seinen Standpunkt beharrt...

    Und sorry, da ist absehbar, dass wir bei der nächsten Sache vermutlich wieder Diskrepanzen haben werden. Warum sollte man da nicht im Vorfeld versuchen, einen gemeinsamen Nenner zu finden?

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    Antwort von isidorakatze isidorakatze

    Wenn den Kindern etwas passiert wäre, würde bestimmt dann der Lehrer angeprangert .

    Nicht umsonst werden Belehrungen gemacht.

    Kommentar von Melly1878 Melly1878Melly1878

    Vollkommen richtig. Das seh ich ja generell auch so und mein Kind hat auch verstanden, dass sie das NICHT darf!!! Die Frage ist halt, was eine angemessene Reaktion der Schule darauf ist...

    Kommentar von isidorakatze isidorakatzeisidorakatze

    Eine schriftliche Ermahnung wäre angebracht und eine wiederholte Belehrung, wenn es das erste mal ist. Von Bedeutung könte aber auch sein warum die Kinder das Schulgelände verlassen haben? Dazu könnte man in der 5. Klasse als schriftliche Begründung formulieren lassen

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    Antwort von uschi28 uschi28

    Wie hat er denn reagiert? Die heutigen Lehrer haben es mit den Kindern schon schwer und wenn die Eltern sich noch einmischen und sagen" das war doch nicht so schlimm" weiß so einen Lehrkraft sich manchmal nicht anders zu helfen.

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    Antwort von applecat applecat

    wie sieht denn die Strafe aus? Die kommt meistens vom RP, oder? Verlassen des Schulgeländes ist total gefährlich, wegen Aufsichtspflicht, Versicherung,...wir dürfen das auch erst in der Oberstufe (und treffen unsere Lehrer im Café). Vielleicht Taschengeld streicken, kürzen, halbieren.......( das wäre eine Strafe, die du ihr geben könntest). Meistens gibt's Nachsitzen. Wenn es sich aber wiederholt,....kann es auch bis zu nem Verweis gehen ( verbunden mit kurzfristiger Suspendierung [ auch bei 5ern möglich, bei uns wurde eine in der 6ten Klasse für zwei Tage suspendiert].

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    Antwort von GingerRed GingerRed

    Was für eine Strafe hat sie denn bekommen? Das muss man schon wissen, weil wir sonst nicht wissen, ob es pädagogisch vertretbar ist.

    Kommentar von Melly1878 Melly1878Melly1878

    Nur weil die Strafe für mich eher zweifelhaft ist, heißt das nicht, dass sie das auch ist (das ist derzeit mein/unser subjektives Empfinden)!

    Daher die Frage, welche Strafen dafür angemessen sind!

    Kommentar von Drachenbaum DrachenbaumDrachenbaum

    jetzt sind wir aber doch auf die Strafe gespannt.....

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    Antwort von Frager93xD Frager93xD

    hab ich früher auch mal gemacht 7klasse bekam einen tag unterrichtausschluss

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