Da sind schon einige Vorschläge gemacht:
1 Polizei: Bei einer unmittelbaren Gefahr kann die Polizei einschreiten und ggf. eine Zwangseinweisung veranlassen, z.B. bei offensichtlicher Selbstgefährdung, z.B. wenn Jemand offensichtlich verwirrt ist und bei Frost barfuß und locker bekleidet draußen herumläuft. Aus den Antworten bei gutefragenet wird deutlich, dass durchaus eine organische Erkrankung vorliegen kann, die rasches Handeln erfordert.
2. Das Gesundheitsamt kann tätig werden, wenn etwas Zeit ist. Von dort können Maßnahmen wie die Errichtung einer Betreuung (juristisch, eine geeignete Person bekommt Vollmacht für bestimmte, vom Gericht zu definierende Wirkungskreise, z.B. Aufenthaltsbestimmung.)
3. Das Vormundschaftsgericht kann auch angegangen werden, wird sich aber an das Gesundheitsamt wenden und dort ein Gutachten in Auftrag geben.
4. Wo der Sozialpsychiatrische Dienst angesiedelt ist und welche Befugnisse er hat, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
5. Dann gibt es viele Menschen, die helfen wollen und einige, die es vielleicht können: Sind irgendwelche Bezugspersonen zu ermitteln? Verwandte? Hausarzt? An Kirche, Diakonie, Caritas usw. kann man sich wenden, an irgendeine Sozialstation. Die können nach Gutdünken tätig werden, müssen es aber nicht.
Also: Wenn unmittelbar Gefahr droht, erreicht man die Polizei über die 110.
Wenn Zeit ist, schlage ich vor, dass Du mit der alten Dame redest und klärst, ob es irgendwelche Bezugspersonen gibt oder, wenn nein, wem von den Genannten sie sich öffnen würde.
Ich meine, um eine ärztliche Untersuchung einschließlich Labor und vielleicht weiterer Diagnostik kommt man nicht herum, die Frage ist, wie man die zustandekriegt, ohne unmittelbaren Zwang anzuwenden und wie es für die alte Dame akzeptabel und verträglich wird.
Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit, wie ich schon sagte, ich schau nicht weg.