Amtsgericht-Insolvenz?

2 Antworten

Eine Privatinsolvenz beginnt mit der Eröffnung des sogenannten Insolvenzverfahrens . In deinem Fall also am 23.06.2013 . Nun wurde das Verfahren aufgehoben / beendet . Du befindest dich nun in der sogenannten Wohlverhaltensperiode Pfändbares Einkommen welches bislang gepfändet wurde , wird auch weiterhin gepfändet . Und zwar bis die 6 Jahre vorbei sind , bis 23.06.2019 ! Wie du dich zu verhalten hast sollte im " Merkblatt zur Wohlverhaltensperiode " stehen , welches dir das Gericht , bzw. dein Treuhänder zugeschickt haben sollte . Du bist verpflichtet dich um Arbeit zu bemühen ( also wer keinenJob hat natürlich ) , du bist verpflichtet deinem Treuhänder jeden Wohnortwechsel unverzüglich mitzuteilen , du bist verpflichtet eine eventuelle Erbschaft zu melden und zur Hälfte zur Tilgung deiner Schulden abzutreten . Usw , lies es dir durch ! Du kannst nun wieder Geld ansparen ( von deinem pfändungsfreien Einkommen ) Leute ........warum sind so viele Schuldner soooo schlecht informiert ?Ich habe selber eine PI und finde es wichtig zu wissen was wann passiert , was meine Pflichten , aber auch meine Rechte sind !

Ein Merkblatt mit dieser Überschrift solltest du erhalten haben ! - (Insolvenz, Treuhänder)
vfbopili 
Fragesteller
 06.01.2015, 13:55

vielen dank für die hilfreiche antwort,werd nun in meinen unterlagen nachschauen,ob ich so ein merkblatt bekommen habe,,danke nochmal,,

du hast wohl etwas gesündigt, nehme ich an. Oder du hast deine Schulden zurückbezahlt, dann wird das auch aufgehoben.

vfbopili 
Fragesteller
 06.01.2015, 10:29

was heißt gesündigt,wie gesagt das verfahren läuft seit 2013 und wird jeden monat der pfändbare betrag vom ag an den treuhänder überwiesen,,

Andreaslpz  06.01.2015, 10:31
@vfbopili

Das geht ja aus dem Text erstmal nicht hervor....

bruno75015  06.01.2015, 10:32
@vfbopili

ja sorry raffs nicht ganz. Wann soll denn der Schlußtermin sein? Normal läuft so eine Insolvenz 6-7 Jahre.

vfbopili 
Fragesteller
 06.01.2015, 11:37
@Andreaslpz

das ist das letzte schrieben vom gericht (stand 04.12 2014 ).. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er für die Zeit von 6 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also ab dem 24.06.2013 seine Obliegenheiten erfüllt und von Insolvenzgläubigern oder dem Treuhänder Versagungsgründe nicht wirksam geltend gemacht werden.

bruno75015  06.01.2015, 12:24
@vfbopili

irgendwie raffst du das nicht ganz. Du mußt jetzt 6 Jahre lieb sein, dann kriegst du deine Schulden erlassen. Alle Einkünfte melden etc. Die Restschuldbefreiung gibt es erst am Ende. Soweit sieht das ganz normal aus.

Andreaslpz  06.01.2015, 14:24
@bruno75015

steht doch da, ab 24.06.2013. 6 Jahre drauf wären wir bei 24.06.2019 als Schlusstermin

hilma24  07.01.2015, 07:58
@bruno75015

vfbopili befindet sich bereits in der Wohlverhaltensphase, da braucht er nichtmehr alle Einkünfte anzeigen!