Beschluss / Amtsgericht - Insolvenzverfahren wird aufgehoben?

3 Antworten

Hallo,

Deine Frage läßt sich so leider nicht beantworten.

I.a.R. ist es so, dass sich an das Insolvenzverfahren die sog. Wohlverhaltensphase anschließt, in der sein Lohn an den treuhänder abgetreten ist und er bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen hat.

Es gibt aber Fälle, in denen das Insolvenzverfahren solange dauert, dass anschließend kein Zeitrahmen mehr für Wohlverhaltensphase ist. Die sog. Wohlverhaltenszeit, zu der auch das Insolvenzverfahren zählt, wurde verkürzt.

Also: Zunächst muß der Kumpel wissen, wann das Verfahren eröffnet wurde, dann muß er wissen, wie lange seine sog. Wohlverhaltenszeit ist und dann kann er durch rechnerische Ermittlung feststellen, wo er steht.

Viele Grüße Vollstreckerin

Das eigentliche Insolvenzverfahren ist aufgehoben. Das geht je nach Vermögen relativ schnell.  Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft aber normal weiter und dauert in der Regel 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Sofern kein Gläubiger widerspricht bewegt er sich dem Ziel weiter zu. Bedenke aber daß von der Eröffnung der Inso 6 Jahre lang der pfändbare Anteil des Einkommens an den Treuhänder abgeführt werden muß.