Amt will mir Hund entziehen! Willkür?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Sollte ich einen Anwalt einschalten? 78%
Sollte ich weiter das Gespräch mit dem Amt suchen? 17%
Sollte ich mich von meinem Hund trennen? 6%

23 Antworten

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Also ich versuche hier gerade das alles richtig einzuordnen. Erstmal zu deinen Voraussetzungen: Nachdem was du hier geschrieben hast gehe ich davon aus, dass du sowohl den Sachkundenachweis (theoretisch und praktisch + Hundehaftpflicht + Chip) hast und der Hund nach dem Vorfall auch gleich nochmal einen Wesenstest gemacht hat, bestanden hat und auch nachträglich nicht für gefährlich erklärt wurde. Siehe deine Ausführungen zu "Praksistest in der Stadt".

Wer hat jetzt entschieden, dass du den Hund abgeben musst? Dass der Hund wie ein gefährlicher "behandelt" wird, solange du noch keine schriftliche, amtliche Bestätigung für seine Ungefährlichkeit hast - also Maulkorb tragen muss, etc. sehe ich noch ein. Was ich nicht verstehe ist diese Aussage, dass du ihn "jetzt" abgeben musst - woher kommt die? Von der Sachbearbeiterin? Aufgrund welcher Begründung - wo du die schriftliche Bestätigung für die Gefährlichkeit bzw. Ungefährlichkeit des Hundes doch noch gar nicht hast?

Nicht nachvollziehbar ist auch das was du beschreibst als: Die Sachbearbeiterin hätte da eine Möglichkeit den Hund unterzubringen... seit wann kümmern sich Sachbearbeiter persönlich um die "Unterbringung" - noch nicht amtlich bestätigt - gefährlicher Hunde? Wüsste nicht, dass das so Gang und Gebe ist. Bei uns bereitet generell der Tierschutzverein die beschlagnahmten Hunde auf den Wesenstest vor (allerdings lebe ich auch nicht in Niedersachsen). Und wieso verlangt sie die Kastration wo es doch noch nirgends schwarz auf weiß steht, dass dein Hund beim Wesenstest versagt hat?

Kurzum: Das ist alles nicht ganz nachvollziehbar, solange du nicht klarstellst ob dein Hund nun den Wesenstest gemacht und bestanden hat oder nicht. Ich gehe zwar davon aus, dass du mit Praxistest den Wesenstest meinst, aber du hast eben nicht Wesenstest geschrieben. Ob der Hund - über den Wesenstest - nachträglich als gefährlich eingestuft wurde ist aber essentiell wichtig um dir sagen zu können, was vermutlich als nächstes passiert.

Kurz und knapp:

Wurde dein Hund nachträglich nicht als gefährlich eingestuft, erfüllst du, solange du eben den Sachkundenachweis und Co. hast allen formalen Voraussetzungen den Hund auch weiter zu halten. Und man kann dir den Hund theoretisch auch nicht wegnehmen oder dich zwingen ihn zu kastrieren.

Hättest du den Wesenstest noch nicht gemacht oder hast du bzw. der Hund ihn nicht bestanden, dann passt das mit der ganzen Schikane durchaus. Du müsstest weitere Auflagen wie Maulkorbpflicht und Kastration erfüllen (siehe §§ 10, 11 der Hundeverordnung Niedersachsen), aber auch dann kann der Hund dir nicht weggenommen werden - es sei denn du bist vorbestraft.

Und da fügt sich auch meine nächste Frage an: Warst du schon vorher auf Bewährung oder hat die Beaglebesitzerin dich angeklagt und du wurdest auf fahrlässige Körperverletzung verurteilt? Sollte ersteres zutreffen wird man dir den Hund wegnehmen, falls das Amt ihn als gefährlich einstuft. Trifft das zweite zu hättest du die Verurteilung längst anfechten sollen - aber dann könnte ich mir hier auch keinen Reim auf die Zeitabstände machen um die es hier geht...

Und nun zur Realität: Natürlich können dir die Sachbearbeiterin und die Beaglebesitzerin trotzdem die Hölle heiß machen. Was den Vorfall an sich angeht steht dabei Aussage gegen Aussage. Leider lässt sich im Nachhinein kaum feststellen wer zuerst zugebissen hat und wenn die Sachbearbeiterin sich ins Zeug legt... wer weiß ob sie eine weitere Wesensbeurteilung erlangt oder sonst was.

Also: Besorg dir nen Anwalt - Gut war übrigens, dass du gleich zum Tierarzt bist und auch noch den ausfindig gemacht hast der den Beagle behandelt hat. Ebenso wie die Einschätzung durch Hundetrainer. Können im Falle einer Anklage alle als Zeugen fungieren.

kann leider nix rechtliches beitragen...

Ich finds eine Sauerei.

Jeder Hundehalter sollte wissen, daß man bei Gerangel und Einschreiten auch gebissen werden kann . vom eigenen und vom fremden Hund.

Die Halterin ist vohn IHREM aggressiven Hund (der ja angefangen hat) gebissen worden...

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und mit dem Amt sprechen. Es kann ja nicht sein, daß Du Deinen Hund abgeben mußt nur weil die Frau von ihrem eigenen Köter gebissen wurde. Das lernt jede Hundeschulde daß man bei einem Gerangel immer damit rechnen muß, gebissen zu werden - seis vom Fremdhund als auch vom eigenen...

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Warum hast Du die Dinge so lange laufen lassen.Da kann wohl nur ein Anwalt helfen.Hättest du den Hund an der Leine gehabt,währe das nicht passiert

Distel  06.03.2013, 11:25

vielleicht nicht. vielleicht wäre aber auch noch mehr passiert. vielleicht hätte der hund sie/ihn vom rad gerissen ? vielleicht wäre der beagle ins rad gesprungen ?

Hättest du den Hund an der Leine gehabt,währe das nicht passiert

ist also reine spekulation ^^

und es kann nicht immer nur ein anwalt helfen. wenn die menschen nur mal ihren so hochgeschätzten verstand einschalten würden, wäre in so vielen fällen eben kein anwalt nötig ...

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

in der argumentation des amtes seh ich keine logik bezueglich des hundes..

evt liegen noch mehr dinge gegen deine person vor?

auch die kastration des hundes ist aus meiner sicht voellig unsinnig.

nimm dir unbedingt einen anwalt -ob es etwas nuetzt kann man aber nicht sagen.

Hallo, das ist ja wirklich dumm gelaufen. Du stehst zu Deinem Hund und Deiner Verantwortung, Kompliment.

Leider ist es so, dass der Rotti keine starke Lobby hinter sich hat. Egal, als Rüdenhalter weißt Du wie Dein Bursche auf andere Jungs reagieren kann. Das ist völlig rasseunabhängig, jedoch macht es dann die Masse. Im unübersichtlichen Gelände (und das ist es im Dunklen immer) gehört der Hund angeleint. Dieser Vorwurf kann Dir nicht erspart werden. Wer von beiden angefangen hat interessiert keinen. Um einen Anwalt kommst Du nicht herum wenn Dir Dein Tier lieb ist. Am besten Du fragst beim VDH nach, denn die können Dich auf einen Fachanwalt verweisen. Nur, kann dieser dann auch kein Wunder erwirken, wenn Du in so einem Bundesland wohnst, wo diese bekloppten Bestimmungen existieren.

Und was die Sache mit dem Gewicht angeht, da hat irgendwann mal ein "schlauer" Mensch einen schlauen Fur.. gelassen. Demnach dürfte es dann auch keine Bernhardiner, Deutsche Doggen und Co. mehr geben, bzw. nur noch schwergewichtige Kraftprotze dürften diese Hunde halten. Habe seit 17 Jahren Deutsche Doggen, zeitweise bin ich mit drei an einer Hand gelaufen. Mein jetziger Rüde ist verdammt schlecht auf andere Rüden zu sprechen. Es hat auch schon gekracht und das Ordnungsamt stand bei mir vor der Tür.

Hoffe für Dich und Deinen Hund, dass es ein gutes Ende nimmt. Sei schlau und melde Dich beim Hundesport an, Wenn Du dort hoffentlich gute Leute findest, wirst Du auch Hilfe bekommen. Wünsche ganz viel Glück

APBTx85  06.03.2013, 20:53
  • wenn Du in so einem Bundesland wohnst, wo diese bekloppten Bestimmungen existieren.

er kommt aus niedersachsen, mit der lockersten gesetzgebung aller bundesländer. diese regelungen gibt es in ganz deutschland!