Amt bewilligt Antrag für Wohnung nicht, zweimal ein anderer Grund, was tun?
Hallo, ich habe eine Frage für den Freund meines Sohnes.
Er wollte hier in den Kreis wechseln und hatte die Zusage für eine Wohnung. Das Amt lehnte ab, da die Kaltmiete um 50 Euro zu hoch war.
Der Vermieter korrigierte darauf hin die Kaltmiete nach unten und das Amt lehnte wieder ab, da sie die Miete bei der geringen Quadratmeterzahl als Wucher bezeichneten.
Der Witz ist , in den Gebäuden dieses Vermieters wohnen mehrere Mieter , die vom Amt bezahlt werden bei gleicher oder ähnlicher Wohnungsgröße und gleichem Preis....
Früher wohnte mein eigener Sohn einmal dort und musste eine ähnliche Miete in Kauf nehmen, die auch vom Amt gezahlt wurde. Man monierte damals auch einen hohen Quadratmeterpreis , gleichwohl wurde der Antrag genehmigt .
Bin jetzt irgendwie verwirrt. Der Junge wollte sich hier eine Arbeit suchen und ist wirklich motiviert, aber so wird das nichts werden, ohne Wohnung keine Arbeit, Wohnungen sind hier sehr schwer zu bekommen, diese angebotene da war ein Volltreffer und jetzt wird alles blockiert. Was soll man tun? Widerspruch einlegen??
Falls ihr einen Rat habt, würde ich mich sehr über Antworten freuen. Danke!!
7 Antworten
Also die Wohnung darf maximal so teuer sein, wie die Stadt erlaubt. In meiner Stadt sind das 419€ inkl NK ohne HK. Die Quadratmeterzahl ist egal. So wurde mir das damals gesagt. Vor ein paar Jahren war das noch so, dass man für eine Person max 50m2 haben durfte, aber aktuell ist das egal. Ich musste letztes Jahr umziehen und hatte durch einen privaten Vermieter wirklich glück. Habe eine Wohnung von 69 m2 für 390€ bekommen. War kein Problem. Ich würde also unbedingt Widerspruch einlegen. Auch darin schreiben, dass sie beweise haben, dass ihr sohn da für den gleichen preis gewohnt hat. Unbedingt kopieen der dokumente beifügen. Notfalls Anwalt nehmen. Die Stadt muss bewilligen, wenn die kosten im Rahmen sind. Sie können nur die umzugskosten wie Umzugsfirma verweigern, wenn sie keinen grund für den Umzug sehen. Das kann passieren. Aber die Miete für neue Wohnung muss übernommen werden, wenn sie (zB in meiner stadt) bis 419€ geht.
Ich würde empfehlen den Vermieter auch mal zu bitten eine Auflistung der kosten auszuhändigen, flals noch nicht geschehen. Also alle Kosten, wie sich die miete zusammensetzt. Dann kann die stadt auch nicht sagen es sei wucher, wenn sie ja schwarz auf weiß haben, welche kosten da alles zu zahlen sind.
gute Idee! Ich denke das kann der ohne Probleme machen... Vierlen Dank!!
und hatte die Zusage für eine Wohnung
Auch eine Umzugsgenehmigung vom aktuell zuständigen Jobcenter?
das Amt lehnte wieder ab, da sie die Miete bei der geringen Quadratmeterzahl als Wucher bezeichneten.
Es gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des Jobcenters, zu beurteilen ob "Wucher" vorliegt oder ob nicht. Es gibt Angemessenheitsgrenzen, die nicht überschritten werden sollten. Vielleicht kann man in einem Widerspruchsverfahren hier ansetzen.
Widerspruch einlegen??
Natürlich kann man Widerspruch einlegen. Die Frage ist immer nur, ob erfolgreich oder ob nicht.
Bevor das Amt Wucher annimmt, muss der qm-Preis schon sehr hoch sein - und bei etwa 22,50€/qm kann man schon mal die Zustimmung versagen.
Was bleibt wäre u. a. ein Widerspruch indem zur Begründung angeführt wird, dass das Amt gleiche oder ähnlich hohe qm - Preise akzeptiert hat.
Danke , das ist eine gute Antwort, werde das dem Jungen auf jeden Fall raten.
Um es mal ganz einfach zu formulieren: das zuständige Amt will sich keine zusätzlichen "Kunden" importieren.
Eigene Leute MUSS es versorgen, damit sie nicht auf der Straße landen, Menschen, die zuziehen wollen und Fantasiegeschichten erzählen, dass sie sich ganz bestimmt einen Job suchen, nachdem man ihnen die Wohnung finanziert und am besten gleich noch eingerichtet hat, werden eher als zusätzliche Belastung angesehen.
Ich finde das Vorgehen daher durchaus nachvollziehbar.
Die Sache sähe sicher anders aus, wenn er mit einem Arbeitsvertrag oder einem verbindlichen Angebot nachweisen könnte, dass er die Wohnung in näherer Zukunft aus eigener Tasche bezahlen wird.
Aber wenn die Motivation nicht mal für einen eigenen GF-Account reicht...
Ich dachte mir schon, dass es letztlich darum gehen wird, diese Antwort bestätigt das ja. Nun denn, es muss also von allen Seiten angegangen werden. Danke.
Der Wechsel / Umzug muss mit dem zuständigen JC doch ohnehin vorab abgesprochen werden - ist das nicht erfolgt? Dei entscheidende Frage ist aber, ob mit dem Umzug ein Wechsel des Landkreises verbunden ist oder nicht. Denn bei einem Umzug innerhalb desselben LKr dürfen die KdU der neuen Wohnung die bisherigen nicht übersteigen. Bei einem Wechsel über eine Landkreisgrenze hinweg jedoch schon. Das erklärt übrigens auch, warum dort andere Parteien wohnhaft sind, bei denen die KdU übernommen werden.
Doch das ist ein Wechsel des Landkreises und ich verstehe es insgesamt auch nicht, da vorher ein sehr gutes Beratungsgespräch wohl stattgefunden hatte und alles in Ordnung schien. Ich ging davon aus, dass es lediglich wichtig ist nicht die Obergrenze der Quadratmeterzahl zu überschreiten , hatte es aber noch nie gehört, dass das Amt sagt 'Wenn der Vermieter Ihnen die Wohnung für 150 Euro gibt, dann zahlen wir, ansonsten nicht.' Hmm, es ist hier sehr schwer Wohnungen zu angemessenen Preisen zu finden, alle sind maßlos überzogen. So, die Problematik dürfte ja bekannt sein da.
Ja, so dachte ich das auch, dass es nur nicht zu groß sein darf, kleiner jederzeit, solange die Obergrenze eingehalten wird.
Deshalb würde ich auch eben Widerspruch einlegen. Danke für die Antwort!