als Student privat versichert und arbeiten?

4 Antworten

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Hallo,

als Honorarkraft ist man selbständig und unterliegt nicht der Sozialversicherung. Die private Krankenversicherung läuft unverändert weiter. Eine Ausnahme gilt, wenn es sich um eine künstlerische Tätigkeit (z.B. Musiklehrerin) handelt. Dann kann Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse eintreten: http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Während des Studiums ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) komplett ausgeschlossen. Nach dem Studium, ist ein Beitritt zur GKV nur möglich, wenn man eine Angestelltentätigkeit mit über 400 Euro ausübt. Auch als Arbeitslose bleibt man in der PKV.

Gruß

RHW

RHWWW  04.09.2010, 11:21

Danke für den Stern!

Briniel 
Fragesteller
 04.09.2010, 15:18
@RHWWW

Ich hab zu danken, jetzt bin ich erstmal beruhigt :)

Wenn Du versichert bist, dann ist das doch in Ordnung. Es ist egal, wo und wann Du dann noch arbeitest.

Pflegeversicherung ist auch bei der Privaten.

Sobald du über 400 € aber unter der Beitragsbemessungsgrenze von 3750,00 verdienst, bist du versicherungspflichtig. Bei über 15 Stunden/Woche auch für die Arbeitslosenversicherung. Durch einen kleinen Beitrag kannst du die Anwartschaft auf deine private Krankenversicherung aufrecht halten. Damit ersparst du dir aber nur die erneute Gesundheitsprüfung, wenn du wieder in die private wescheln willst. Für private Leistungen müsstest du eine ZUsatzversicherung haben.

anjanni  03.09.2010, 11:29

Sie arbeitet als Honorarkraft, nicht im Angestelltenverhältnis. Damit sind Deine ganzen Ausführungen hinfällig.

Und die Versicherungspflicht ist für Studenten eh auch anders geregelt, als Du es hier ausführst.

Als Versicherungsfachmann solltest Du das eigentlich wissen.

Sie muß sich zwar krankenversichern - aber es ist ihr eigenes Problem, wie sie das macht.

Wenn Du als Honorarkraft arbeitest, bist Du für alle Versicherungen und auch für die Steuern selbst zuständig. Du bist ja nicht angestellt.

Also kann Deine Versicherung einfach weiterlaufen.

Auch wenn Du irgendwann versicherungspflichtig werden solltest, kannst Du prinzipiell freiwillig in der privaten Versicherung bleiben. Dafür gibt es diverse Regelungen. Im Fall des Falles kannst Du Dich darüber bei Deiner Krankenversicherung informieren.