Als Schließen muss nicht mit Handschlag ( Shakehands) erfolgen? Also reicht mündlich?
2 Antworten
Mündlich reicht, ist aber fast unmöglich zu beweisen. Genau wie der Handschlag auch.
Ich verstehe die Frage leider nicht. Mündliche Verträge sind Rechtbindend. Du kannst es nur nicht beweisen.
Geschäft per Hand abschließen bedeutet NUR per Mund ( reicht) oder auch muss Handschlag auch machen? Nach der Definition?
Beides gilt. Du brauchst KEINEN Handschlag, mündlich würde reichen.
Waum steht Geschäft PER HANDSCHLAG und NICHT PER MUND?Das meine ich
das steht da doch so gar nicht. Da steht in etwa, dass ein mündliches Geschäft gleichzustellen ist mit einem Handschlag.
Ich kenne dieses Vorgehen "per Handschlag" tatsächlich von einer Vereinbarung (in diesem Fall war es aber kein finanzielles Geschäft.) Am Ende wurde sich obligatorisch die Hand gereicht.
Ein Vertrag per Handschlag bzw. ein mündlicher Vertrag ist genauso rechtsgültig wie ein schriftlicher Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Der Handschlag ist nur die symbolische Besiegelung, dass man sich einig geworden ist. Ich würde mir aber in solch einem Fall einen oder sogar mehrere Zeugen mitnehmen, denn sonst steht im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage.
also reicht oder erfolgt Handschläge , damals?
nach Defintion ist mit oder ohne Handschlag?