Als Bundesfreiwillige Schlüssel verloren was tun?

1 Antwort

,,Verursacht der Freiwillige bei der Ausübung seines Dienstes Schäden, begrenzt § 9 Abs. 2 BundesfreiwilligendienstG die Haftung auf die Arbeitnehmerhaftung. Damit wird der Freiwillige für leicht fahrlässig verursachte Schäden regelmäßig freigestellt, bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Freiwilligem und Einsatzstelle angemessen aufgeteilt. Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz trägt der Freiwillige das gesamte Schadensrisiko." (https://www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/bundesfreiwilligendienst-ist-das-arbeitsrecht-betroffen_76_68322.html)

Aber nicht die Panik kriegen, der Schlüssel wird wahrscheinlich irgendwo da liegen. Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Recherche