Alleinerziehende, kein Recht auf Schlafzimmer?

4 Antworten

Wie sich die Wohnung aufteilt interessiert das Jobcenter nicht, daran kann eine mögliche Bewilligung also nicht scheitern.

Solange die Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft angemessen sind, könnte die Wohnung im Regelfall sogar größer sein.

Bei der Angemessenheitsprüfung kommt es allein auf die Kosten der Unterkunft und die Kosten der Heizung an; manche Kommunen bilden dabei eine Gesamtangemessenheitsgrenze.

Weder die Größe noch die Anzahl der Räume hat hierbei eine unmittelbare Bedeutung.

Die Anzahl der Zimmer kann damit nicht zu einer Unangenessenheit führen.

Ich sehe es so, daß sich die Kinder entweder ein Zimmer teilen können oder, daß die 2-jährige bei Dir schläft.

Dadurch bräuchtet Ihr 3 Zimmer, Küche und Bad.

Du kannst gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.

Ggf. mittels Fachanwalt für Sozialrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn die Kosten und Grösse passen dann wird es schon übernommen werden, dafür gibt es ja die Vorgaben.