Alleinerziehende, kein Recht auf Schlafzimmer?
Ich bin Mutter von zwei Kindern, 13 und 2 Jahre.
Wir suchen eine 4 Raum Wohnung, die Wohnung darf 480€ kalt kosten und 70qm haben, also für 3 Personen.
Ich habe ein Mietangebot zum Jobcenter geschickt und da passen die Kosten und die Größe.
Aber wie es aussieht werde ich eine Ablehnung bekommen, weil das Jobcenter meint ich könnte doch im Wohnzimmer schlafen..
Dann hätten doch beide Kinder ein eigenes Kinderzimmer.
Habe ich als Alleinerziehende kein Recht auf ein eigenes Zimmer bzw. Schlafzimmer?
4 Antworten
Wie sich die Wohnung aufteilt interessiert das Jobcenter nicht, daran kann eine mögliche Bewilligung also nicht scheitern.
Solange die Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft angemessen sind, könnte die Wohnung im Regelfall sogar größer sein.
Bei der Angemessenheitsprüfung kommt es allein auf die Kosten der Unterkunft und die Kosten der Heizung an; manche Kommunen bilden dabei eine Gesamtangemessenheitsgrenze.
Weder die Größe noch die Anzahl der Räume hat hierbei eine unmittelbare Bedeutung.
Die Anzahl der Zimmer kann damit nicht zu einer Unangenessenheit führen.
Ich sehe es so, daß sich die Kinder entweder ein Zimmer teilen können oder, daß die 2-jährige bei Dir schläft.
Dadurch bräuchtet Ihr 3 Zimmer, Küche und Bad.
Du kannst gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.
Ggf. mittels Fachanwalt für Sozialrecht.
Wenn die Kosten und Grösse passen dann wird es schon übernommen werden, dafür gibt es ja die Vorgaben.