Alkoholkontrolle 0.8 Promille Polizei drückt ein Auge zu?

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Dürfte man so gesehen einen Fahranfänger überhaupt mit 0.8 Promille fahren lassen?

So geseh´n haste Glück gehabt und so geseh´n hast Du mehr als 1 Bier getrunken, wenn Du nach 4 (!) Std. immerhin noch 0,8 hast!

Haben die Polizisten vielleicht einfach ein Auge zu gedrückt?

Das kann ich mir nicht vorstellen.

Fakt ist das Du allein schon deshalb eine Ordnungswidrigkeit begangen hast weil Du mit mehr als 0,5‰ unterwegs warst, die Polizei hat hier eigentlich keinen Handlungsspielraum und muss das zur Anzeige bringen.

Dem Polizisten ist wohl nicht aufgefallen das Du noch keine 21 bist, also überhaupt keinen Alkohol trinken darfst - dann hätte er zumindest die Weiterfahrt untersagen müssen. Bringt er die OWi zur Anzeige dann kommt das noch hinzu.

Lkwfahrer1003  27.10.2014, 05:17

Genau Richtig !

Aber was ein Polizist machen sollte weil es so in der StVO steht ist das eine ........ was er macht ist das andere !

Durch Freundlichkeit gegenüber einem Polizisten wird man auch einfach mal mündlich Verwarnt ..........

0510engel  27.10.2014, 09:31
@Lkwfahrer1003

aber bestimmt nicht,wenn man oberhalb der Promillegrenze von 0,5 ist.....

Lkwfahrer1003  27.10.2014, 19:54
@0510engel

Doch auch dann ....... natürlich nicht wenn man den coolen raushängen lässt ...... wenn man es nicht mehr weit hat und sonst keine Ausfallerscheinung hat .... nicht alle sind Paragraphenreiter

xHazeBaze  08.02.2017, 00:19

komisch das im Text steht, dass er noch 3 Monate in der Probezeit ist, das bedeutet doch: 0,0 Promille!!!

kann es sein, dass Du da etwas falsch verstanden hast? - erstens kann ich mir nicht vorstellen, dass wenn Du 4 Stunden vorher wirklich nur 1 Bier getrunken hast (ich gehe jetzt mal von 0,5 l aus), dann 0,8 Promille hast. Hast der Polizist gesagt Du hast 0,8 Promille? - oder meinst Du das auf dem Display gesehen zu haben? - die Displays bestimmter Polizei-Alkoholmessgeräte zeigen im Übrigen nicht den Promillewert an sondern mg/l - das heißt der Wert des Displays muss verdoppelt werden - ob solche Geräte noch im Einsatz sind weiß ich nicht - aber hier könnte es ja dann z. B. sein, dass Du 0,08 gelesen hast - es in Wirklichkeit dann also 0,16 Promille waren.

Martinigo99 
Fragesteller
 26.10.2014, 14:33

Gesagt hat der Polizist nur "es sei grenzwertig" auf dem Display stand 0.80 deshalb ging ich von 0.8 Promille aus.

allocigar78  26.10.2014, 14:38
@Martinigo99

naja vielleicht hast Du ja da auch was falsch abgelesen - mit 0,8 hätte er Dich bestimmt nicht weiterfahren lassen, da bei uns ja seit über 10 Jahren 0,5 als Grenze gilt - für Dich als Fahranfänger ja soweit ich weiß, sogar 0,3 (oder sogar 0,0 ???) - oder redest Du nicht von Deutschland?

und wie gesagt, ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass Du mit EINEM Bier (0,5 l) das Du 4 Std. vorher getrunken hast, es auf 0,8 Promille bringst - oder hast Du vorher den ganzen Tag lang keinen Bissen gegessen und trinkst sonst nie Alkohol?

Martinigo99 
Fragesteller
 26.10.2014, 14:41
@allocigar78

Ich bin mir zu 100% sicher dass dort 0.80 drauf stand. Was das Bier betrifft hast du Recht ich habe an diesem Tag nicht wirklich viel gegessen und vom Körperbau her bin auch eher der dünnere Typ, Alkohol trink ich ebenso nur gelegentlich.

Martinigo99 
Fragesteller
 26.10.2014, 14:42
@allocigar78

Ja es handelt sich um Deutschland (habe ich vergessen zu erwähnen, sorry).

Mit diesem Wert hätte Dich der Polizist eigentlich nicht weiter fahren lassen dürfen.

Er hätte zur genaueren gerichtsfesten Überprüfung eine Blutprobe anordnen müssen weil nicht auszuschließen war, dass Dein Blutwert höher als 0,8 lag (gilt nicht 0,0 während der Probezeit ? ).

Da hast Du sehr, sehr viel Glück gehabt - die Atemprobe ist nicht juristisch verwertbar.

Ich hoffe, Du hast etwas für die Zukunft gelernt - noch ein zweites Mal wirst Du kaum so viel Glück haben.

Hier hat der Polizist nicht ein Auge sondern mindestens alle Beide zugedrückt.

Wäre danach ein Unfall passiert, müsste sich der Beamte jetzt dafür verantworten, dass er Dich fahren lassen hat.

kevin1905  26.10.2014, 14:24
die Atemprobe ist nicht juristisch verwertbar.

Bei Ordnungswidrigkeiten schon. Bei Verkehrsstraftaten nicht. Ab 1,1 Promille liegt ein Straftatbestand vor.

Siraaa  26.10.2014, 14:29
@kevin1905
(gilt nicht 0,0 während der Probezeit ? ).

doch gilt....und sowieso für jeden der jünger als 21 ist.

sie haben ein Auge zugedrückt. Denn sie hatten den Anschein das du klar bist, im normalfall hätten sie einen Bluttest machen müssen, der dann aber warscheinlich einen deutlich geringeren Wert gezeigt hätte darum haben sie es gelassen und nur den DuDuDu Zeigefinger gehoben