ALG oder Hartz IV nach Aussteuerung der Krankenkasse?

4 Antworten

Wenn du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast und dann Ausgesteuert wirst,dann hast du doch Anspruch auf min.12 Monate ( 360 Tage )  ALG - sollte das nicht reichen,dann könntest du vorrangig Wohngeld bei der Stadt / Gemeinde beantragen !

Dazu gibt es im Internet kostenlose Rechner,da kannst du sehen ob und wenn ja,wie viel du ggf.bekommen könntest.

Nur wenn du keinen Anspruch hättest,weil du das Mindesteinkommen nicht erreichst,könntest du dann zu deinem ALG - zusätzlich noch ALG - 2 beim Jobcenter beantragen.

dies dürfte interessant sein:

Diese Rahmenfrist kann aber auch von 2 auf 5 Jahre verlängert werden, wenn Übergangsgeld von einem Rehabilitationsträger bezogen wurde. 

also normal wären ja die 2 jahre um seit 11/2014 und du bekämst nichts --- auf antrag kann das aber wohl auf 5 Jahre verlängert werden und du könntest dann bis spätestens  11/2018 noch ALG 1 bekommen (4 Jahre seid 11/2014, da ja 1 Jahr gearbeitet werden musste)

http://www.alg-i.de/ 

Wenn du immer noch arbeitsunfähig bist, stehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Du hast also keinen Anspruch auf AlG 1.

Da du in stationärer Behandlung bist, erhältst du auch keine Grundsicherung, sondern ein Taschengeld von ca 100 € monatlich vom originären Sozialamt.

Anschließend (nach der Reha) erhältst du die Grundsicherung (aber vom Sozialamt, nicht JobCenter) es sei denn du bist wieder arbeitsfähig.

sowohl krankengeld a