ALG oder Hartz IV nach Aussteuerung der Krankenkasse?
Hallo Community, Seit einigen Tagen beschäftigt mich die oben gestellte Frage.
-
Ich bin seit dem 17.08.2014 auf Grund von mittelschweren bis schweren Depressionen Krank geschrieben inkl. Burnout.
-
Bis zum 17.08.2014 war ich als Leiharbeiter am Band eines Namenhaften Automobilherstellers tätig. (Unbefristet für 29 Monate)
-
Bezug von Krankengeld ab ca. 10/2014 bis zum heutigen Tag (05.12.2015)
-
Kündigung zum 30.11.2014 (angeblich so formuliert das es keine Nachteile für mich gibt)
-
Meldung bei der ARGE hat auch stattgefunden (3 Tage nach Erhalt der Kündigung)
Aktuell bin ich auf Grund meiner Erkrankung in Stationärer Behandlung und gehe in KW 1 2016 auf REHA für 5 Wochen. Nach Beendigung der REHA (Anfang Februar 2016) sollte ich dann von der Krankenkasse ausgesteuert sein und mit der erste Weg wird der Besuch der ARGE sein.
Und jetzt noch einmal die Frage die mich so quält: Auf was kann oder muss ich mich einstellen, ALG oder Hartz IV?
Danke im Voraus und Bitte nur Antworten von Leuten die sich auch wirklich auskennen.
Gruß Robert
4 Antworten
Wenn du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast und dann Ausgesteuert wirst,dann hast du doch Anspruch auf min.12 Monate ( 360 Tage ) ALG - sollte das nicht reichen,dann könntest du vorrangig Wohngeld bei der Stadt / Gemeinde beantragen !
Dazu gibt es im Internet kostenlose Rechner,da kannst du sehen ob und wenn ja,wie viel du ggf.bekommen könntest.
Nur wenn du keinen Anspruch hättest,weil du das Mindesteinkommen nicht erreichst,könntest du dann zu deinem ALG - zusätzlich noch ALG - 2 beim Jobcenter beantragen.
dies dürfte interessant sein:
Diese Rahmenfrist kann aber auch von 2 auf 5 Jahre verlängert werden, wenn Übergangsgeld von einem Rehabilitationsträger bezogen wurde.
also normal wären ja die 2 jahre um seit 11/2014 und du bekämst nichts --- auf antrag kann das aber wohl auf 5 Jahre verlängert werden und du könntest dann bis spätestens 11/2018 noch ALG 1 bekommen (4 Jahre seid 11/2014, da ja 1 Jahr gearbeitet werden musste)
Wenn du immer noch arbeitsunfähig bist, stehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Du hast also keinen Anspruch auf AlG 1.
Da du in stationärer Behandlung bist, erhältst du auch keine Grundsicherung, sondern ein Taschengeld von ca 100 € monatlich vom originären Sozialamt.
Anschließend (nach der Reha) erhältst du die Grundsicherung (aber vom Sozialamt, nicht JobCenter) es sei denn du bist wieder arbeitsfähig.
sowohl krankengeld a