ALG II - Erstattung / Geldeingang von privater Zahnzusatzversicherung?
Hallo zusammen,
ich beziehe aktuell ALG II und zahle davon monatlich ~20€ für eine Zahnzusatzversicherung. Vor einigen Tagen war ich nun zwecks "Professioneller Zahnreinigung" beim Zahnarzt und habe dort auch mit EC Karte bezahlt. Die Rechnung habe ich dann bei meiner Zusatzversicherung eingereicht und den Rechnungsbetrag auch erstattet bekommen.
Wird dieser Geldeingang jetzt als Einkommen gewertet, oder ist es, wie ich vermute, eine zweckgebundene Einnahme?
Vielen Dank für Eure Hilfe
3 Antworten
Die Versicherungssumme ist zweckgebunden. Da du ja kein Bargeld zur "freien Verfügung" bekommst, kannst du anschließend ja belegen, wo das Geld geblieben ist.
Danke für Deine Antwort.
Meinst du mit Versicherungssumme den Rechnungsbetrag der Behandlung / Zahnreinigung?
Konkret habe ich 65€ per EC bezahlt und genau diesen Betrag dann auch wieder erstattet bekommen...
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, stellen diese 65€ dann kein Einkommen dar, da sie nachweislich zweckgebunden sind?
Genau richtig.
Du zahlst diese 20 € monatlich aus deinem Regelsatz selber,hast die Zahnreinigung erst über deine EC - Karte gezahlt und genau diesen Betrag von der Versicherung wieder bekommen,also hast du doch gar keine Einnahme gehabt !
hallo,
ich habe mal die anderen antworten gelesen, halt dich daran was "isomatte" geschrieben hat, das stimmt! nichts mit "zweckgebunden" und so weiter! wenn du die einzahlungsraten von deiner regelleistung bezahlt hast, ist das kein einkommen. es wäre das gleiche wenn du dein auto kaputt fährst und deine vollkasko, die du von deiner regelleistung bezahlt hast, erstattet dir die reparaturkosten und es würde dir als einkommen angerechnet, oder du bezahlst erst pfand für deine limoflasche und musst dir nach der rückgabe das pfand als einkommen anrechnen lassen. schlagwörter in solchen angelegenheiten sind: "vermögensumwandlung" und "vermögensumschichtung"! vermögen (schonvermögen) oder einkommen (regelleistung oder gemeldeter verdienst bei aufstockern), ist und bleibt "legales" vermögen oder einkommen und wird nicht, beispielsweise durch überweisung auf ein anderes konto und vielleicht wieder zurück auf das gleiche konto, deswegen wieder, zu erneutem einkommen.
mfg