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Ärger mit Juewlier

Frage von NathalieOhligs NathalieOhligs

Mein Verlobter und ich haben unsere wo anders gekauften 3 Ringe, 2 Platin, 1 Weißgold mit insgesamt 24 Diamanten bei einem Juwlier kleiner machen lassen. Nachdem wir sie abgeholt haben fiel nicht ganz 4 Stunden der ersten Stein raus. Der Hauptring war verbogen und beim 3ten Ring mehrere Steine locker. Sie wollten jetzt versuchen alles zu reparieren und den Stein ersetzen, allerdings hat der Ring bzw. die Ringe bereits an Wert verloren und es ist fraglich sie wieder genau in die Form zu bringen wir vorher. Habe ich die Möglichkeit die Annahme der Ringe zu verweigern und mein Geld von dem Juwelier zurückzufordern??? Ich brauche ziemlich schnell ne Antwort kann mir jemand helfen? Rechtsberatung gibt es nirgends für eine Frage kostenlos, oder doch?

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Antworten (9)

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    Antwort von blaueFee blaueFee

    ich denke mal um zu erkennen, dass hier mangelhaft gearbeitet wurde, braucht man keinen Rechtsanwalt.Ich denke, du musst dem Juwelier schon die Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben, schafft er das nicht ohne Wertverlust kannst Gedl zurückverlangen oder einen Schadensersatz.

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    Antwort von CarolaM CarolaM

    Der Fehler liegt ganz klar beim Juwelier. Er konnte die Leistung, die abgemacht war, und für die ihr bezahlt habt, nicht erbringen. Sollte er sich weigern, das Geschäft rückgängig zu machen, geht zum Anwalt. Das Ding gewinnst du!

    Kommentar von NathalieOhligs NathalieOhligs

    Wow das ging aber zackig :-) Mein einziges Problem ist halt nun dass man ihm ja die Möglichkeit geben muss es wieder richtig zu machen, für mich jedoch ist der Wert der ursprünglich 2300$ war nicht mehr vorhanden, die Änderung hat 200€ gekostet also nicht gerade billig. Habe heute um 10:45 Uhr einen Termin bei dem Laden und muss nun wissen wie ich schlauerweise am besten an die Sache ran gehe!! Danke nochmal für die zügige Antwort... traurig

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Du hast Anspruch auf Schadensersatz wenn die Arbeit nicht Fachgerecht ausgeführt wurde und deshalb der Wert der Ringe abgenommen hat. Wenn es eine Schiedsstelle für das Juwelierhandwerk gibt würde ich mich an die Wende wenn der Juwelier nicht einsichtig ist. Das Problem wird sein, das du Nachweisen mußt welcher schaden dir entstanden ist, das kann aber nur durch ein Gutachten geklärt werden.

    Kommentar von NathalieOhligs NathalieOhligs

    Ja die Managerin von dem anderen Laden wo die Ringe her sind meinte auch dass sie keine Empfehlungen mehr dorthin machen wird wenn es nicht zu unserer Zufriedenheit geklärt wird, also ich hoffe mal dass das heute irgendwie gut über die Bühne geht!! Vielen Dank für deine Antwort!

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Nein, kostenlose Rechtsberatung im Netz ist verboten. Aber auf www.frag-einen-Anwalt.de kannst Du Deine Frage mit einem Bezahlangebot nochmal stellen, dann bekommst Du wenigstens Rechtssicherheit.

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    Antwort von Bruno Bruno

    Habe Dein Problem gelesen. Falls noch nicht erledigt, sende mir eine persoenliche mail an brunof@otenet.gr

    Kommentar von NathalieOhligs NathalieOhligs

    Vielen Dank ist soeben erfolgt, oder email an mich nohligs-tagged@yahoo.de

    Lg NO

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    Antwort von marcopolo79 marcopolo79

    Rechtlich dürfte es sich um einen Werkvertrag handeln (geschuldeter Erfolg: Verkleinerte Ring in ordnungsgemäßen Zustand). Wenn die Ringe danach "auseinanderfallen" dann greift die gesetzliche Mängelgewährleistung. Du kannst

    1) Nacherfüllung verlangen (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB. Das dürfte wohl gerade passieren (er will ja noch mal dran arbeiten)

    wenn das nicht klappt:

    2) Mängelbeseitigung durch dich selbst (wohl ausgeschlossen)

    3) vom Vertrag zurücktreten, sprich: Kein Geld für den Juwelier für das Rumgepfusche

    4) und du kannst Schadenersatzverlangen.

    Wichtig ist, dass du beim Rücktritt vom Vertrag auf jedenfall Schadenersatz verlangen kannst. Wenn die Ringe jetzt also so kaputt sind, dass sie auf den Müll wandern, gibts Geld. Wenn dir ein anderer Juwelier helfen kann, kannste dir die Kohle von dem Pfuscher zurückholen. Aber vielleicht versuchst du es erstmal ohne Konfrontation und fragst, wie er gedenkt das Problem aus der Welt zu schaffen. Es gibt Versicherungen für Juweliere, die solche Schäden abdecken. Vll. hat er ja sowas. Wenn du Glück hast gehört er noch zu den ehrlichen Kaufleuten und übernimmt den Schaden.

    Kommentar von NathalieOhligs NathalieOhligs

    Vielen vielen Dank!!!! Hab soeben auch mit meinem Anwalt telefoniert und er konnte mir auch sehr gut weiterhelfen!!! Danke danke!!

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Eine Verbindliche Rechtsauskunft wirst du tatsächlich wo nirgends kostenlos bekommen. Wenn du schnell eine verbindliche Rechtsrat brauchst bleibt dir nichts anderes übrig als eine Anwalt zu konsultieren.

    Kommentar von NathalieOhligs NathalieOhligs

    Vielen Dank!

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    Antwort von critter critter

    Der Juwelier hätte Dich über die Gefahr, dass nach Verkleinerung der Ringschiene die Steine nicht mehr so festsitzen können, hinweisen und Deine Einwilligung einholen müssen. Ein anständiger Juwelier tut dies. Vergrößern ist kein Problem, aber verkleinern ist gefährlich, da die Ringschiene einen geringeren Durchmesser bekommt und die Krümmung stärker ist, so dass die Steine - egal, ob eingerieben oder mit Krappen gefasst - nicht mehr den nötigen Halt haben. Deshalb lehnen vernünftige Juweliere Verkleinerungen in dem Fall ab.

    Das die Ringe krumm und schief sind, ist eine andere Sache und eine schlampige Arbeit des Juweliers, gegen die Du auf jeden Fall angehen kannst.

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    Antwort von 338194 338194

    Geld zurückverlangen geht wohl nicht, zumindest muß man dem Juwelier die Chance der Nachbesserung geben. Könnt Ihr feststellen, ob dieser Juwelier der Innung angehört? Wenn ja, würde ich diese darüber informieren. Ansonsten wäre da noch die Verbraucherberatung.

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    Antwort von InfoDieter InfoDieter

    Grundsätzlich hast du die Möglichkeit Schadenersatz vom Juwelier zu verlangen, wenn die Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg bringt. Das dürfte in diesem Fall gegeben sein, weil eine Nachbesserung in diesem Fall unzumutbar ist (Wertverlust) und auch nicht den gewünschten Erfolg (Wiederherstellung von mangelfreien Ringen) führen wird. So kannst du nach §§ 636 i.V.m 280 Abs.1 BGB Ersatz des durch die Pflichtverletzung entstehenden Schadens verlangen. Das Problem wird hier sein nachzuweisen, dass auch der Wertverlust kausal auf die Herstellung der mangelhaften Ringe zurückzuführen ist. Dieses wird wohl durch Gutachter geklärt werden müssen.

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