Abstand vom Autofahrer zu Fahrradfahrer bei einem Radfahrstreifen?
also wenn die Fahrradfahrer einen eigenen Fahrstreifen haben, und ich mit dem Auto überholen will, muss ich da auch einen Mindestabstand von 1,5m oder außerorts 2m haben?
5 Antworten
oftmals ist ein Fahrradweg nicht nur optisch getrennt, sondern auch durch Gras oder Gebüsch. Wenn das der Fall ist, hältst du den Abstand ja automatisch. Das ist aber meist nur außerorts der Fall.,
Wenn aber der Radweg nur ein schmaler Teil von der normalen Straße ist und die "Absperrung" nur aufgemalt ist, musst du sicher den üblichen Abstand einhalten. Aber diese Billigradwege kann man eh vergessen.
Selbstverständlich!!- eigentlich logisch. Denn die 1,5m Mindestabstand sollen den Radfahrer schützen. Und im Zweifel auch den Lack vom Auto. Eine nur optische Begrenzung soll nur warnen. Entbindet dich aber nicht von der Pflicht zum Platzhalten.
Immer mit 1,5m Abstand. Das hat mit Sicherheit zu tun. Stell dir vor, irgendwelche Verrückten schwenkt plötzlich nach links auf der Straße und das Auto knallt mit geringen Abstand vorbei. Dann passiert da schon bereits Verkehrsunfall und der Autofahrer kriegt dann den vollen Schuld
Auch Wind und Fahrbahnbeschaffenheit können Abweichungen von der Ideallinie verursachen.
Ja sicher, oder meinst Du, wie viele andere scheinbar auch, daß ein Strich auf der Fahrbahn den Radfahrer schützen kann ?
Natürlich, das ist ne unsichtbare Barriere, wenn man mitm Auto drüber fährt, dann ist das wie wenn man gegen Mauer fährt
Auf einem Radfahrstreifen nicht. Da haben die Fahrradfahrer einen eigenen Fahrstreifen wo Autofahrer auch nicht rein dürfen. Dementsprechend ist es auch kein Überholen.
Man sollte natürlich trotzdem auf geeigneten Abstand achten
Bei einem Schutzstreifen gelten die 1,5/2m
Du hast aus deiner Quelle nicht vollständig zitiert. Der Abstand muss trotzdem eingehalten werden.
Natürlich überholt man auch einen Radfahrer, wenn dieser auf einem Radfahrstreifen unterwegs ist
Ist falsch wie du hoffentlich selber gelesen hast
Und die 1,5 bzw. 2m seitlicher Mindestabstand gelten immer.
Da gibt es eben keine genaue Festlegung. § 5 Abs. 4 StVO gilt da nicht. Ein Richter würde es vermutlich so sehen aber ein anderer könnte es aber anders sehen.
Ist vergleichbar wie wenn Fahrradfahrer auf einem Hochboard Radweg unterwegs sind.
Die StVO sollte da endlich mal pauschal die 1,5/2m fest überall vorschreiben und nicht nur beim überholen.
Ums Überholen ging es mir gar nicht, hast du offensichtlich nur überlesen.
Verschuldest du einen Unfall mit einem Radfahrer, weil du weniger als 1,5 Meter Abstand eingehalten hast, wirst du unabhängig von der Straßenmarkierung Schuld bekommen. Das geht ja auch aus dem Text hervor, also dass man den Abstand einhalten muss.
Es gibt da aber leider nichts wirklich festgeschriebenes. Die Regeln beim überholen schaffen da hoffentlich Leitlinien aber ohne konkrete Zahlen wird da oft sehr frei interpretiert.
So wurde als Schrittgeschwindigkeit auch schon 15km/h interpretieren.
Natürlich überholt man auch einen Radfahrer, wenn dieser auf einem Radfahrstreifen unterwegs ist. Und die 1,5 bzw. 2m seitlicher Mindestabstand gelten immer.