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Abschlagszahlung bei Schmerzensgeld

Frage von HomerSimpson71 HomerSimpson71

Hallo Leute

Nach einem Verkersunfall bekomme ich von der Versicherung ein Schmerzensgeld bezahlt. Nun ist es so, das mir diese summe zu wenig erscheint. Und habe diesbezüglich mit der Versicherung gesprochen. Diese hat mir dann zugesagt auch mehr zu bezahlen, könnte aber noch nicht beurteilen wieviel sie mehr bezahlen können, da ich noch nicht alle Arztberichte abgegeben habe. (Dieses dauert auch noch eine weile, da ich lange Wartefristen bei den Ärzten habe und noch einige untersuchungen gemacht werden müssen).

Jetzt die Frage:

Habe ich Recht auf eine Abschlagszahlung, die weniger hoch als die mir bis jetzt Gebotene Summe ist?

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Antworten (3)

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    Antwort von Ontario Ontario

    Es ist üblich, dass Versicherungen Abschlagzahlungen auf eine endgültig festzulegende Schmerzensgeldsumme zahlen. Da diese Summe derzeit noch nicht bekannt ist, erhälst du eine Abschlagzahlung. Wenn ich deine Aussage richtig verstehe, hat dir die Versicherung ein Angebot über Schmerzensgeld gemacht, was auch üblich ist. Ich würde dir raten, das Angebot nicht zu unterschreiben, weil dies meist niedriger angesetzt wird, als die später zu zahlende Summe. Hast du einmal unterschrieben ist die Versicherung frei von weiteren Zahlungsverpflichtungen die über die angebotene Summe hinausgehen würden. Du musst die Arztberichte abwarten, leider. Dies ist auch zu deinem Vorteil. Vielleicht werden Spätfolgen von den Ärzten attestiert, dann hast du ganz andere Forderungen an die Versicherung. Also, übe dich in Geduld, es lohnt sich.

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    Antwort von HomerSimpson71 HomerSimpson71

    Das mag sein. Da ich aber angewiesen bin auf eine Abschlagzahlung. Würde ich gerne wissen ob ich auch das Recht darauf habe.

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    Antwort von Malustra Malustra

    Ich würde es als Bitte und nicht als Forderung formulieren, kommt eher positiv an.

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