Abmahung wegen Verspätung?

4 Antworten

Natürlich darfst du wegen Unpünktlichkeit abgemahnt werden. Die Geldstrafe darf er aber nicht geltend machen, indem er euch weniger auszahlt. Ihr seit Azubis und keine Arbeitskräfte. Ihr bekommt eine Vergütung und kein Gehalt.

Allerdings kann er sicherlich wegen dem entstandenen Schaden andere juristische Schritte einleiten. Du bist nicht auf der Arbeit erschienen und hast dadurch einen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Inwieweit das bei Azubis zum tragen kommt kann ich aber nicht beantworten.

LG Knom

Abmahnung ja, "Strafgelder" nein!

Kein AG darf seinen Angestellten - und schon gar nicht minderjährigen Azubis - Strafgelder wegen Umsatzverlusten abziehen.

Wenn er das tut, macht er sich strafbar. Und dann solltet Ihr Euch einen Anwalt nehmen.

Du hast den Laden zu spät aufgeschlossen?

Also die Abmahnung ist deine, für den Rest stehst du nicht gerade.

Ganz nebenbei dürfte dein Arbeitgeber das bemerkt haben, denn die Alarmanlage wurde ja wohl ebenso unscharf geschaltet, wie auch die Zapfpunkte nicht entsperrt wurden.

Das sollte dein Arbeitgeber aus der Ferne überwachen können.

Abschließend solltest du ggf. nochmal zur Schule gehen und dir einen vernünftigen Arbeitgeber suchen, dass sieht so nicht wirklich gut aus.

Alles Gute für dich

Die Abmahnung wegen des Zuspätkommens mußt Du hinnehmen - selber schuld!

Was das Strafgeld und das Abziehen vom Konto angeht, so rate ich Dir zu einem Anwalt!

Kein Chef kann einfach so machen, was er will! Du hast Rechte!