abmahnung bei befristetem Arbeitsvertrag
hallo,
meine tochter hat seit 1 1/2 einen befristeten arbeitsvertrag und hat durch unwissenheit bzw. gutgläubigkeit einen fatalen fehler begangen, wodurch ihr eine abmahnung ausgesprochen wurde. jetzt hat sie natürlich angst, das sie nicht übernommen werden könnte, denn ihr vertrag läuft im oktober aus. wer hat dieselbe erfahrung auch schon gemacht und was kann man tun ausser einer gegendarstellung des sachverhaltes und gutem hoffen, das ihr ihre gute arbeitsleistung angerechnet werden?
3 Antworten
Wenn es einen Betriebsrat gibt soll sie sich an den wenden und ihre Sicht der Dinge darstellen. Es gibt ja anscheinend keinen Zweifel dass der Fehler begangen wurde. Ob es aber etwas bringt die Schuld auf andere MA zu schieben wage ich zu bezweifeln. Es ist wie überall: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Eine Abmahnung ist allerdings auch nicht soooooo schlimm daß eine evtl. Übernahme allein davon abhängt. Sie dient dazu dem MA klarzumachen dass es ein Fehler war der nicht mehr vorkommen darf.
Deine Tochter hat jetzt noch viele Monate Zeit sich zu beweisen und zu zeigen dass sie aus ihren Fehlern lernt. Wichtiger als diese Abmahnung sind nun die folgenden Monate. Wenn sie sich da nichts zuschulden kommen lässt und ihre Arbeit gut erledigt wird die Abmahnung kein Hinderungsgrund für eine Übernahme sein. Wichtiger ist, dass sie auch nach Ablauf des Vertrages gebraucht wird.
In unserem Betrieb haben auch schon einigemale MA mit Zeitverträgen eine Abmahnung bekommen. Aufgrund ihrer guten Arbeitsleistung und weil ihnen die Dinge die zur Abmahnung geführt haben nicht mehr passiert sind oder sie ihr Verhalten geändert haben sind die meisten nun unbefristet bei uns tätig. Das nur mal so am Rande und zur Beruhigung
Danke für's Sternchen. Hat es mit dem Job geklappt?
Bei einem befristeten Vertrag gibt's ohnehin keine Garantie auf Verlängerung. Das ist ja der Sinn dahinter. Auch bei bester Leistung agieren Unternehmen öfter mal "egoistisch".
Kommt drauf an was für einen Fehler?