Angebot für befristeten Arbeitsvertrag annehmen - ging nicht aus der Stelle hervor?
Hallo, ich habe auf eine Bewerbung und Vorstellungsgespräch hin ein Angebot auf einen einen befristeten Arbeitsvertrag (2 Jahre) nach 6 Wochen Probezeit bekommen. Aus der Stellenausschreibung ging nicht vervor, dass es sich um eine befristete Stelle handelt. Die Rede war vielmehr von ".... möglichkeit einer guten Einarbeitung...., ....anspruchsvolle Aufgabe mit Perspektive und Weiterbildungsmöglichkeit". Wie ist so ein Angebot zu deuten? Ist das rechtens? Wie verhält man sich, wenn man die Aufgabe als sehr interessant ansieht, aber von einer befristeten Stelle vorher nicht die Rede war, auch nicht in der 2. Vorstellungsrunde, und ich auch einen unbefristeten Vertrag möchte? Wenn ich das Angebot annehme, was ist zu beachten, auch im Hinblick auf mögliche Kündigung meinerseits (durch evtl anderes Angebot mit befristetem Arbeitsvertrag), Altersvorsorge, Rentenansprüche etc. Ich bin 58 und möchte nicht in 2 Jahren ohne Arbeitsvertrag da stehen, finde die Stelle aber sehr passend für mich, bis auf die Befristung.
3 Antworten
Ich würde an Ihrer Stelle in Anbetract dass Sie bereits 58 Jahre alt sind, die befristete Stelle annehmen.
Einen unbefristeten Arbeitsvertrag könnten Sie dann erzwingen, wenn Sie ohne Arbeitsvertrag in der Firma gearbeitet haben und der Arbeitgeber nachher mit der Befristung gekommen ist. Dieser Umstand war in Ihrer Fragestellung nicht ganz eindeutig. Der Nachteil ist aber dass Sie wenn Sie auf Konfrontation gehen, der Arbeitgeber sich rächt und Sie in der Probezeit entlässt.
Nehmen Sie den befristeten Vertrag und überzeugen Sie den Arbeitgeber von Ihren Fähigkeiten, zumal Ihnen die Stelle, nach Ihrer Beschreibung, liegen sollte.
Peter Kleinsorge
Hallo. Danke für die wertvollen Tipps. Was den unbekannten Umstand betrifft: ich war bisher nicht für diesen Arbeitgeber tätig, d.h. die Probezeit und der 2 Jahresvertrag sind mein erster Kontakt zu diesem Arbeitgeber.
Mit Probezeit meinen Sie wohl ein Einfühlungsverhältnis, bei dem der Arbeitgeber und Sie sich kennenlernen können. Eine Arbeitspflich besteht bei einem Einfühlungsverhältnis nicht.
Wäre Ihre Probezeit ein als Arbeitsverhältnis zu bewerten, dann wäre eine Befrisung nicht zulässig.
Oder anders ausgedrückt:
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag bevor der Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt, abgeschlossen werden!
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist das Abschließen eines Arbeitsvertrags auch nach der Arbeitsaufnahme möglich.
Egal wie die Rechtslage nun auch sein mag, ich würde an Ihrer Stelle das befristete Arbeitsverhältnis akzeptieren und dann weitersehen, wie sich der Job entwickelt.
Peter Kleinsorge
Wenn du jetzt in einer Festanstellung bist würde ich diese nicht für einen befristeten Arbeitsvertrag aufgeben. Wenn du nichts hast zur Zeit dann ran an den Speck!
Für ersteren Fall würde ich aber nochmal nachfragen ob denn nicht ein unbefristeter Vertrag möglich sei?!
In deinem Alter würde ich keinen unbefristeten Arbeitsvertrag für einen befristeten eintauchen, es sei denn du bist alleine im Leben und risikofreudig. Dann gild: Wer nicht wagt der nicht gewinnt. Frag aber auf jeden Fall was nach Ablauf der Frist sein kann, besteht die Möglichkeit in einen unbefristetes Verhältnis zu wechseln?
Sei doch froh das du die Stelle überhaupt bekommen hast, 2 Jahre ist doch okay. Wenn sie mit dir zufrieden sind werden sie dich nicht kündigen und falls sie nicht zufrieden sind oder Arbeitsplätze abbauen kündigen sie dich auch bei einem unbefristeten VErtrag