Ablauf von Zukauf eines benachbarten Teilgrundstücks?
Wir haben ein EFH gekauft und möchten dem Nachbarn gerne noch ca. 200qm von seinem Grundstück abkaufen.
Für uns stellt sich nun die Frage, wie das ablaufen soll?
Normalerweise wird einem vom Verkäufer ja viel Organisatorisches angeboten. Bei uns ist das nicht so, da es sich bei unseren Nachbarn um ein nettes altes Ehepaar handelt, das einen qm Preis genannt hat und wir einfach sagen sollen, wieviel wir kaufen möchten.
Wir haben daraufhin einen privaten Vermesser engagiert, der den gewünschten Teil abgemessen hat. Dauraufhin haben wir privat Holzpflöcke als Markierungen gesetzt.
Jetzt stellt sich die Frage, wie wir weiter vorgehen müssen? Müssen wir in der Gemeinde anrufen? Schicken die uns dann einen Vermesser von der Stadt? Oder müssen wir zu erst zum Notar?
Ich wüsste gerne, wie sich der Ablauf gestaltet. Wir möchten alles noch dieses Jahr abwickeln. Ein neuer Zaun muss also auch noch gesetzt werden.
Ich bin dankbar für jeden Tipp! Vielen Dank!
2 Antworten
Termin bei einem Notar besorgen. Verkäufer und Käufer unterschreiben den Notarvertrag, der auch den Kaufpreis oder sonstige Vereinbarungen enthält. Normalerweise beantragt der Notar gleich einen Vermessungstermin oder selbst beim zuständigen Vermessungsamt beantragen. Der Zaun kann auch schon vor der Vermessung gesetzt werden, wenn der Verkäufer einverstanden ist. Das Vermessungsamt vermisst dann nach dem Zaun und erstellt ein Protokoll, das vom Käufer und Verkäufer unterschrieben werden muss. Das Vermessungsamt meldet die Daten an das Grundbuchamt, damit der Eigentümerwechsel / die Änderung in das amtliche Grundbuch eingetragen wird. Außer dem Verkaufspreis fallen noch Gebühren für den Notar, das Vermessungsamt, die Feldgeschworenen (die die Grenzsteine nach den Angeben des Verm.-amtes setzen), den Grundbucheintrag an.
Sehr schön. DH.
Danke für den Stern.
Das kommt u.a. auch auf den örtlichen Bebauungsplan an. Es könnte ja sein, dass das Grundstück des Nachbarn durch einen Teilverkauf des Grundstücks nicht mehr zu der bestehenden Bebauung passt. Also ohne Katasteramt läuft da gar nichts.
Grundsätzlich stimmt es, dass man zwar durch Grundstücksteilung keine baurechtswidrige Umstände schaffen darf (z.B. Widerspruch zu B-Plan-Festsetzungen, Unterschreiten der notwendigen Abstandsflächen nach Landesbauordnung).
Allerdings gibt es seit mehreren Jahren keine "Teilungsgenehmigung" (Novellierung des §19 BauGB) mehr, so dass in aller Regel eine solche Teilung nur notariell beurkundet und vom Katasteramt eingetragen wird.