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Ab wieviel Verdienst wird kein ALG2 mehr bezahlt?

Frage von Alina559900 Alina559900

Hallo!

Wir haben schon nach passenden Antworten gesucht aber nichts genaues gefunden, deshalb stellen wir die Frage einfach trotzdem.

Jemand erhält 588 Euro ALG2 (inklusive Miete).

  1. Würde man nun 400 Euro netto verdienen, dann dürfte man ja 100 Euro plus 80 Euro (20%) behalten und würde so dann auf 768 Euro kommen.

2.Wenn man nun 600 Euro netto verdienen würde fällt man dann sofort aus Hartz4 heraus, da man ja 12 Euro mehr verdient oder fällt man erst aus Hartz 4 heraus, wenn man mehr als einen Betrag verdient der die 100 Euro und 20% (Zusatzanreiz) beinhaltet? Also man würde dann erst herausfallen, wenn man mehr als 820 Euro netto verdienen würde (inlusive den Zusatzanreiz)?

Wir haben wirklich hier nach passenden Antworten gesucht, aber nichts gefunden!

Selbstverständlich gilt, so schnell wie möglich raus aus Hartz4!

Für Antworten danken wir im Voraus!

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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Gehen wir von 560 EUR Bedarf (B) aus.
    Dann ist die Frage: wie hoch muss das Einkommen (E)sein, damit dieser Bedarf gedeckt ist?
    Zur Beantwortung diesere Frage muss man auf das Brutto- UND das Netto-Einkommen abstellen, da sich die FB nach dem Brutto errechnen.
    830 Netto bei 1200 Brutto bedeutet ein anrechnungsfähiges Einkommen (aE) von 550 EUR; aE < B (Leistungsanspruch) 830 n / 900 b => 580 aE; aE > B (kein Leistungsanspruch)
    700 n / 900 b => 450 aE; aE < B (Leistungsanspruch)
    Ich hoffe, das mach die Anrechnungsproblematik klar; das heißt neben den bedarfsbestimmenden Faktoren müssen noch die einkommensbestimmenden Faktoren berücksichtigt werden, will man deine Frage beantworten.
    Zudem bedeutet Leistungsanspruch nicht, dass es unbedingt H4 werden muss, denn Wohngeld ist z.B. eine vorrangige Leistung (und Wohngeld wird regional unterschiedlich bemessen); d.h. Leistungsanspruch bedeutet zunächst: irgendein Leistungsanspruch.

  • 2
    Antwort von Romy387 Romy387

    Na dann rechnen wir mal durch :) Also ihr habt einen Anspruch auf 588 Euro ALG II. Bei 600 € Netto minus 100 € sind es 500 € davon die 80 % sind 400 € anzurechnendes Einkommen. 588 € minus 400 € sind 188 € die euch dann noch zustehen würden. Wenn noch weitere Kosten wie Fahrkosten dazu aufkommen wird es noch etwas mehr.

  • 1
    Antwort von Bassey Bassey

    Die Situation hatte ich vorletztes Jahr... Ich bekam 760 Euro ALG2 inkl. Miete, arbeitete dann und verdiente zwischen 850 und 950 im Monat, dazu wurde dann aufgestockt auf 1050 Euro... Mir wurde als Begründung dafür gesagt, dass man es honoriere, dass ich trotz des niedrigen Lohnes voll arbeite. Whatever, jetzt verdien ich 1900 Netto und hab meine Ruhe vor dem ganzen kram ^^

  • 0
    Antwort von beudaa beudaa

    Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.

     

    Quelle: http://www.hartz-4-empfaenger.de/freibetraege

  • 0
    Antwort von Alina559900 Alina559900

    an VirtuelSelf

    Danke für Ihre Antwort!

    Also, würde folgende Rechnung stimmen?

    800 Euro (brutto Verdienst) -100 Euro (Freibetrag) =700 Euro davon 20% Abzug = 140 Euro (Freibetrag)

    100 Euro + 140 Euro = 240 Euro Freibetrag

    600 Euro (netto Verdienst) -240 Euro (Freibetrag) =360 Euro wird angrechnet

    bei einem ALG2 von 588 Euro wäre man dann weiter hilfebedürftig, da nur 360 Euro angerechnet würden?

    Ich hoffe es stimmt jetzt???

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Jup

  • 0
    Antwort von Alina559900 Alina559900

    ...

    ohhh, hört sich komliziert an....

    Erst mal vielen Dank für eure antworten...

    ...aber kann mir Jemand jetzt sagen ob ich bei 588 Euro ALG2 (inklusive Miete) und dann mit einem netto Einkommen von 600 Euro herausfalle oder nicht unbedingt?

    Welche "Rechnung" wäre richtig?

    RECHNUNG A 600 Euro (netto) -100 Euro (Freibetrag) =500 Euro -100 Euro (20% Freibetrag) =400 Euro werden angerechnet

    588 Euro (ALG2, inkl. Miete) -400 Euro (anrechenbares Einkommen) =188 "Minus" d.h. weiterhin auf ALG2 angewiesen

    "Gesamteinkommen"

    588 ALG2 und 188 Euro Freibetrag = 776 Euro ???


    RECHNUNG B

    600 Euro (netto) -588 (ALG 2) =12 Euro "zuviel verdient" = kein ALG2 Anspruch mehr


    Leure, wäre nett wenn Ihr es euch nochmal ansehen könntet!

    Danke im Voraus!!!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das anrechnungsfähige Einkommen ergibt sich aus Netto UND Brutto !!!!!!
    Rechnung A ist richtiger als Rechnung B (B ist vollkommen falsch): Das anrechnungsfähige Einkommen liegt realiter noch unter 400 EUR und damit der ungedeckte Bedarf über 188 EUR.
    Du erhältst: 600 EUR vom AG + ungedeckten Bedarf (in deiner nicht ganz korrekten Rechnung 188 EUR) von der ARGE.

    Kommentar von Alina559900 Alina559900

    an VirtuelSelf

    Danke für Ihre Antwort!

    Also, würde folgende Rechnung stimmen?

    800 Euro (brutto Verdienst) -100 Euro (Freibetrag) =700 Euro davon 20% Abzug = 140 Euro (Freibetrag)

    100 Euro + 140 Euro = 240 Euro Freibetrag

    600 Euro (netto Verdienst) -240 Euro (Freibetrag) =360 Euro wird angrechnet

    bei einem ALG2 von 588 Euro wäre man dann weiter hilfebedürftig, da nur 360 Euro angerechnet würden?

    Ich hoffe es stimmt jetzt???

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    Antwort von DerHans DerHans

    Erst einmal ist deine Rechnung falsch. 100 € sind frei und von den 300,00 kannst du 20 % behalten. Wann du aus der Hartz IV-Schiene rauskommst, liegt dann daran, wie hoch der Bedarf der BG ist. (Personenzahl, Warmmiete)

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