Hartz 4 als Werkstudent

3 Antworten

Wenn Du einen Antrag gestellt hast und dieser wurde Abgelehnt,ob Bafög oder BAB,musst Du anderweitig Unterstütz werden.Wenn Du unter 25 Jahren bist können Deine Eltern Dein Kindergeld wieder Beantragen.Im Prinzip hast Du einen Anspruch auf Aufstockung zu Deinem Verdienst,wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst.Wohnst Du noch bei den Eltern und beide haben Arbeit und Du bist noch unter 25 Jahre,wirst Du keinen Anspruch auf Leistungen haben,da Deine Eltern bis 25 Jahren oder bis zum Abschluss Deiner ersten Ausbildung oder auch Studium,für Deinen Unterhalt aufkommen müssen.

In der Regel nicht; wenn das Studium dem Grunde nach BAföG-fähig ist greift (meistens) der (Alg2-)Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II.

Nein. Zum Hartz4-Bezug musst du dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Wenn du studierst, ist das ja nicht der Fall.

VirtualSelf  03.07.2012, 19:45

Nein. Zum Hartz4-Bezug musst du dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Auch wenn das Nein korrekt ist, die Begrüündung ist es nicht. ^^