Ab welcher Schadenhöhe muss Versicherung Gutachter bezahlen?

7 Antworten

Die Bagatellschadengrenze liegt bei 715 €. Entscheidend ist dabei jedoch das der Fahrzeughalter selber erkennen kann, dass der Schaden unter diesem Betrag liegt und er auch nicht den Verdacht auf eventuelle verborgene (weitere) Schäden hat. Die Gerichte sehen oft auch schon wesentlich niedrigere Schäden - auch im 200 € Bereich - nicht mehr als Bagatellschaden an. Siehe hierzu auch die Urteile auf: http://www.captain-huk.de/?s=Bagatellschaden

Wenn die Versicherung nicht einsichtig ist, solltest du die Angelegenheit direkt einem guten Fachanwalt übergeben.

Die Bagatellgrenze liegt bei 750 EUR, wobei da noch nicht mal definiert ist, ob das brutto ode rnetto ist. Du kannst dem Gutachter eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann fordert der die Gutachterkosten ein. Die Versicherungen zicken i.d.R. nur beim Endkunden run. Setze der Versicherung eine Frist und verweise auf den Anwalt oder nimm Dir gleich einen. Da die Schuldfrage je geklärt ist, die Versicherung hat ja schon bezahlt, kannst Du auch gleich zum Anwalt gehen, der freut sich, ist leicht verdientes Honorar, den muß die Versicherung nämlich obendrein noch bezahlen.

Das ist verschieden und kommt darauf an. Bei älteren Modellen kommen die Gutachter eher. Bei neuen Modellen werden Gutachter nicht so oft erforderlich. Entscheidend sind Schadenhöhe und Alter des Fahrzeuges.

Du bist zur Schadenminderung verpflichtet. 845€ sind grenzwärtig. Warum hast du dich nicht vorher mit der gegnerischen Versicherung abgesprochen? Angenommen dein Auto ist noch 1000€ wert, dann hätte ein Kostenvoranschlag gereicht. Wir wissen es nicht.

lachs4709 
Fragesteller
 25.01.2015, 19:27

Mein Auto wurde mit 16.500 Euro vom Gutachter ermittelt. 3 J. alter BMW 318d mit Vollausstattung und 75.000km. Keine Vorschäden. Ich habe mich mit der Versicherung abgesprochen und auch gesagt, ob er mir das schriftlich geben kann. Der Herr von der Allianz sagte, dass es kein Problem sei und ich mich auf Ihn berufen könne - selbstverständlich habe ich Name - und jetzt, was ist jetzt mit dem berufen. Also kann man sich heute auf eine telefonische Aussage nicht mehr verlassen.

BenniXYZ  25.01.2015, 21:42
@lachs4709

Wende dich an einen Rechtsanwalt, die lassen dich auflaufen. Da stimmt was nicht.

Weidler4711  06.05.2019, 11:47

Das war über 10.000 Euro wert.

Die Rechtsprechung geht aktuell von einer Schadenhöhe von 700 Euro aus ab der ein Gutachten gefordert werden kann. Insofern muss die gegnerische Versicherung das Gutachten zahlen.

lachs4709 
Fragesteller
 24.01.2015, 22:17

Ich bin bei der HUK. Da steht 750Euro aber den Unfall hatte ich mit der Allianz und die schreiben, dass die Einschaltung eines Sachverständigen immer dann nicht erforderlich ist, wenn ein technisch unerfahrener Geschädigter anhand des Beschädigungsbildes erkennen kann, dass es sich nur um eine leichte Beschädigung seines Fahrzeuges handelt und mit weiteren verdeckten Schäden nicht gerechnet werden muss.

Messkreisfehler  24.01.2015, 22:18
@lachs4709

Bei einem Schaden von 850 Euro netto ist aber nicht mehr von einer "leichten Beschädigung" auszugehen.

Normal bei uns in der Werkstatt sagen wir bei Kosten über 750 € sollte man einen Sachverständigen beauftragen. Nimm dir einen Anwalt, dann geht das ganze nach Klageandrohung auch ohne Gerichtsverfahren.

Thunder1262  24.01.2015, 21:11

Der Geschädigte hat das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Meißt ist es so, das wenn die WS einen Kostenvoranschlag erstellt, der bei ca. 1500 - 2000€ liegt die versicherung nicht auf ein Gutachten besteht. Die Werkstatt darf normal kein Geld nehmen für den KVA. Meist ist es aber so, das der bezahlte betrag für den KVA bei Reperatur verrechnet wird und der Versicherung gar keine Kosten für den KVA entstehen.