Gutachten nach Autounfall, Erläuterung zum Wiederbeschaffungswert. Wer kann helfen?

5 Antworten

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Fabregas21 
Fragesteller
 19.04.2016, 17:21

Also 2300 Euro minus die 15 Euro?

Steuerneutral bedeutet bei der Erstattung von Haftpflichschäden, dass der
Geschädigte keinen Vorteil durch die Umsatzsteuer bekommen soll. Er
bekommt allerdings die Ust erstattet, sofern er die Reparatur bzw.
Neuanschaffung nachweist.

Alles weitere kannst du hier nachlesen http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/223276/

Wenn du ein Ersatzfahrzeug beim Händler kaufst, fällt Mehrwertsteuer an. Diese mpüsste in einem Gutachten getrennt ausgeworfen werden. Da wird auch dazu gesagt, wie die MWSt. berechnet wurde.

Bei alten oder billigen Fahrzeugen muss man davon ausgehen, dass die kein Händler mehr anbietet und nur auf dem Privatmarkt Ersatz zu kriegen ist. Bei einem Privatkauf wird aber keine Steuer fällig und muss daher nicht ausgerechnet werden. Dieser Umstand wird mit "steuerneutral", also ohne MWSt. bezeichnet.

Ersetzt bekomst du 2300,- - 15,- = 2285,-

Mit dem Schrott kannst du machen, was du willst. Gelingt es dir, den teurer zu verkaufen oder wenn du ihn ausschlachtest und die guten Teile über ebay verscherbelst, ist das dein Gewinn. Am Ende bleiben dann aber die Entsorgungskosten. 

Der Gutachte ging wohl davon aus, dass wenn du das Auto zum Schrottplatz bringst, dass der noch 15,- dafür bezahlt.

Übrigens: wenn du unschuldig bist, kannst du dir auf Kosten der gegenerischen Versicherung einen Rechtsanwalt nehmen der dafür sorgt, dass das Maximum an Geld rausgeholt wird. Da gäbe es z.B, noch Nutzungsausfall. Leider verzichten viele Geschädigte darauf, alle Möglichkleiten auszuschöpfen. Der RA würde auch prüfen, ob das mit dem Gutachten alles in Ordnung geht. Hat den die Versicherung geschickt oder hast du selber einen neutralen beauftragt? Die Versicherungsgutachter neigen nämlich dazu, eher zugunsten der Versicherung zu kalkulieren.

Fabregas21 
Fragesteller
 19.04.2016, 17:56

Danke für deine Antwort. Einen Anwalt habe ich schon eingeschaltet und ein leihwagen habe ich auch schon, nur muss ich diesem am Freitag wieder abgeben, da die wiederbeschaffubgsdauer dort abläuft. Die schadenshöhe beläuft sich auf 7.922,14 ,-. Mir wurde nur gesagt das ich die 2300 Euro nicht bekomme, sondern nur ca 1500 oder weniger, deswegen war ich stutzig und habe mal um Rat gefragt

suzisorglos  19.04.2016, 21:49

Einzig vernünftige und sachlich richtige Antwort - bei all den "Experten" hier...

Steuerneutral heißt netto ohne MwSt.

Im Gutachten steht auch wie viele Tage du Zeit hast ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen so lange erhältst du Nutzungsausfall.l 

Ein Auto für 2.300 € kannst du ja bei jedem Gebrauchtwagenhändler bekommen. Der Ausfall hält sich also in Grenzen.

Steuerneutral bedeutet, das in dem Wiederbeschaffungswert keine Mehrwertsteuer bzw. auch keine Differenzbesteuerung vorhanden ist, da derartige Fahrzeuge überwiegend am so genannten privaten Markt (ohne Mehrwertsteuer) gehandelt werden.

Hoffentlich ist das Gutachten korrekt, bei einem Restwert von 15 € bekomme ich da schon Zweifel.