Ab welcher Geschwindigkeit müssen Fahrräder auf der Straße fahren?
Z. B. Rennräder und Elektrofahrräder, die andere aufgrund hoher Geschwindigkeit gefährden.
7 Antworten
Es gibt keine Geschwindigkeit ober/unterhalb derer Radfahrer (nicht mehr) auf der Straße fahren müssen.
Nicht immer, aber grundsätzlich schon.
Grundsätzlich dürfen und sollen Radfahrer auf der Straße fahren. Das ist in §2 Abs. 1 der STVO niedergeschrieben.
Die einzigen Stellen wo Radfahrer explizit auf dem Radweg bzw. gemeinschaftlichen Fuß-und Radweg fahren müssen, ist wenn sie durch Verkehrszeichen 237, 240 und 241 ausgeschildert sind.
Wenn irgendwo ein Radweg ohne dieses Zeichen ist, gilt: Kannst du benutzen, musst du aber nicht.
(Und es kann laut Studien in Deutschland sinnvoll sein Radwege nicht zu benutzen, denn auf Radwegen soll die Unfallgefahr prinzipiell höher, als auf der Straße sein.)
Die Vorschriften, wo man mit dem Fahrrad fahren darf oder muss, sind unabhängig von der Geschwindigkeit.
Z. B. Rennräder und Elektrofahrräder, die andere aufgrund hoher Geschwindigkeit gefährden.
Da liegt der Fehler schlichtweg beim Fahrer, der seine Geschwindigkeit nicht an die jeweilige Verkehrssituation angepasst hat.
Ich sag's mal so: Wenn du ein Auto hast, das eine Spitzengeschwindigkeit von 250 km/h erreichen kann, musst du genauso dran denken, dass du bei Blitzeis auf der Landstraße mit 50 km/h eventuell im Graben landest...
Rennräder sind auch nur Fahrräder. Und gehören eigentlich nicht auf die Straße, wenn dieses blaue Schild mit dem Rad drauf das vorschreibt. Das gilt für jedes Fahrrad.
S- Pedelecs sind mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 und einer Versicherung -Kennzeichenpflicht ein " Mofa" und gehören rechtlich auf die Straße.
Was häufig vergessen wird: wenn Fahrrad erlaubt ist auf dem Bürgersteig, dann hat man als Radfahrer Wahlrecht. Man kann auf den Bürgersteig. Muss aber nicht.
Wenn Radweg, dann Radweg. Wenn kein Radweg, dann Straße. Nirgendwo anders, Ausnahme, wenn mit Kindern unterwegs.
Wo steht das?
Ist das wieder so ein ,,Das gebietet der gesunde Menschenverstands"-Dingen?
Wo steht das?
Wenn du das
Ausnahme, wenn mit Kindern unterwegs.
meinst, das steht in 2 Abs. 5 StVO:
Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen;
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html
Ich meine das, dass man auf dem Radweg Fahren müsse, wenn ein Radweg vorhanden ist.
(Denn das ist nämlich falsch.)
Stimmt, das gilt seit dem 1.10.1998 nicht mehr in der Form.
War mehrmals auf der Polizei in Konstanz, wo ich fahren soll, konnten es mir aber nicht sagen. Hatte ein E-Bike bis 45kmh. Wurde immer beschimpft und regelrecht abgedrängt wenn ich auf der Strasse fuhr, obwohl ich in der Stadt meisten schneller war als die Autos...
"Fahren Sie einfach da wo es am sichersten ist", war die Antwort.
"Also Grundsätzlich dürfe ich auf der Strasse fahren".
Grundsätzlich musst du auf der Straße fahren. Weil das Befahren von Radwegen mit Kleinkrafträdern in der Regel verboten ist.
Nur die 25 km/h Mofas dürfen grundsätzlich außerorts auf dem Radweg fahren.
ja, aber eben, da werde ich zu Tode gehupt, wurde sogar angefahren, die Autofahrer checken das nicht....
Aber somit: dürfen sie also immer auf der Straße fahren, die ja - im Gegensatz zu Fahrradwegen - außerordentlich gepflegt also glattgebügelt sind gegenüber den Hoppelfahrradwegen?