Ab wann wird ein Mensch in die Psychatire zwangseingewiesen?

5 Antworten

Es gibt nicht nur Zwangseinweisungen nach dem Unterbringungsgesetz; auch nach dem PsychKG = Psychisch-Kranken-Gesetz, welches in den einzelnen Bundesländern in der Formulierung abweichen kann.

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Das PsychKG greift - auch ohne vorherige Diagnose - bei akuter/konkreter Fremd- bzw. Eigengefährdung. Bei uns in Hamburg legitimiert das u.a. die Polizei, einen so eingestuften Menschen - auch direkt - in die psychiatrische Klinik einzuliefern. Erst DORT wird dann eine Diagnose gestellt. Innerhalb 24 Stunden muß ein Richter über den Verbleib des Eingelieferten in der Psychiatrie entscheiden.

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In anderen Zusammenhängen wird evtl. auch der "Psychiatrische Notdienst" informiert und der "Ordnungsdienst" eingeschaltet. DAS sind dann die vielzitierten "Männer mit den weißen Kitteln", die einen - evtl. auch renitenten, sich wehrenden - Betroffenen in die Klinik verbringen.

wenn man sich über das thema gedanken macht, hat es noch ein bisschen zeit. .....oder es ist nur ein lichter moment und sie kommen gleich!

Üblicherweise muss für eine zwangsweise Unterbringung von einem Arzt eine schwerwiegende psychische Störung diagnostiziert worden sein und eine Eigengefährdung (z. B. Suizidversuch oder -drohung) oder Fremdgefährdung (Bedrohung oder Schädigung von anderen) belegt sein.

Nach einer daraufhin erfolgten Aufnahme in eine Klinik muss innerhalb einer festgelegten Frist gerichtlich anhand der o. a. Angaben über die Unterbringung entschieden werden. Diese ist immer begrenzt.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsgesetz_(Deutschland))

heureka47  26.06.2009, 08:45

@ Auskunft: Es gibt nicht nur Zwangseinweisungen nach dem Unterbringungsgesetz; auch nach dem PsychKG = Psychisch-Kranken-Gesetz, welches in den einzelnen Bundesländern in der Formulierung abweichen kann.

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Das PsychKG greift - auch ohne vorherige Diagnose - bei akuter/konkreter Fremd- bzw. Eigengefährdung. Bei uns in Hamburg legitimiert das u.a. die Polizei, einen so eingestuften Menschen - auch direkt - in die psychiatrische Klinik einzuliefern. Erst DORT wird dann eine Diagnose gestellt. Innerhalb 24 Stunden muß ein Richter über den Verbleib des Eingelieferten in der Psychiatrie entscheiden.

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Wenn man für sich selbst oder andere eine Gefahr darstellt.

zitscherle 
Fragesteller
 26.06.2009, 07:49

Wenn man also wild um sich schlägt oder versucht jemanden zu töten???

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heureka47  26.06.2009, 08:49
@zitscherle

Das kann in jedem Falle zur Festnahme durch die Polizei führen. Nur wenn Verdacht auf eine - schwere - psychische Störung / Erkrankung vorliegt, wird die Polizei dafür sorgen, daß die betreffende Person in psychiatrische Behandlung kommt. Hier in der Großstadt in eine der sieben Bezrikskliniken.

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Als Erwachsener kann man nur in geschlossene Kliniken zwangseingewiesen werden, in offene nicht, das geht nur als Jugendlicher. Dabei gibt es im Übrigen nur in uralten Kliniken Zwangsjacken, in Deutschland gibt es Betäubung und Tragen bzw Betten mit Gurten, womit man festgeschnallt wird. Man kommt in die geschlossene, sobald man: Lebensgefärdenee SVV betreibt, Suizidversuche startet oder vorhersagt, sehr starke Zwänge hat, stark untergewichtig ist, eine sehr ausgeprägte Sucht (zb Drogen, Bulimie) hat oder droht oder versucht, jemanden stark zu verletzen oder zu ermorden. Man kann jederzeit, auch mitten in der Nacht, mit Polizei, Angehörigen oder Krankenwägen eingeliefert werden. Oder freiwillig- aber das geschieht eig nur in offenen. Bei offenen gibt es kein festgelegtes Limit, das entscheiden dort die Ärzte, darum gibt es auch Wartezeiten. Prinzipiell muss man aber auch bis zu einem bestimmten Grad Suizidgedanken etc haben, und die Therapie kann jederzeit (bei Jugendlichen mit Einwilligung der Eltern) beendet werden im Gegensatz zur geschlossenen, da wird man entlassen, wenn es der Arzt für richtig hält.

Kosmica  15.08.2020, 00:23

Der letzte Punkt stimmt nicht ganz, ich durfte auch einfach so entlassen werden. Ohne das der Arzt was gesagt hat, war in der geschlossenen, Eltern haben mich da raus hohlen wollen, also kam ich auch daraus. Natürlich bin ich freiwillig mitgekommen.

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