Ab welchem Grad ist man so crazy, dass man eingeliefert werden muss? Kommen die dann mit dem Krankenwagen und Zwangsjacke?
Antworten (4)
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3Antwort von
AuskunftAuskunft
Üblicherweise muss für eine zwangsweise Unterbringung von einem Arzt eine schwerwiegende psychische Störung diagnostiziert worden sein und eine Eigengefährdung (z. B. Suizidversuch oder -drohung) oder Fremdgefährdung (Bedrohung oder Schädigung von anderen) belegt sein.
Nach einer daraufhin erfolgten Aufnahme in eine Klinik muss innerhalb einer festgelegten Frist gerichtlich anhand der o. a. Angaben über die Unterbringung entschieden werden. Diese ist immer begrenzt.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungsgesetz_(Deutschland))
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1Antwort von
Scorpionin71Scorpionin71
Wenn man für sich selbst oder andere eine Gefahr darstellt.
Kommentar von
zitscherlezitscherle Wenn man also wild um sich schlägt oder versucht jemanden zu töten???
Kommentar von
heureka47heureka47 Das kann in jedem Falle zur Festnahme durch die Polizei führen. Nur wenn Verdacht auf eine - schwere - psychische Störung / Erkrankung vorliegt, wird die Polizei dafür sorgen, daß die betreffende Person in psychiatrische Behandlung kommt. Hier in der Großstadt in eine der sieben Bezrikskliniken.
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0Antwort von
heureka47heureka47
Es gibt nicht nur Zwangseinweisungen nach dem Unterbringungsgesetz; auch nach dem PsychKG = Psychisch-Kranken-Gesetz, welches in den einzelnen Bundesländern in der Formulierung abweichen kann.
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Das PsychKG greift - auch ohne vorherige Diagnose - bei akuter/konkreter Fremd- bzw. Eigengefährdung. Bei uns in Hamburg legitimiert das u.a. die Polizei, einen so eingestuften Menschen - auch direkt - in die psychiatrische Klinik einzuliefern. Erst DORT wird dann eine Diagnose gestellt. Innerhalb 24 Stunden muß ein Richter über den Verbleib des Eingelieferten in der Psychiatrie entscheiden.
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In anderen Zusammenhängen wird evtl. auch der "Psychiatrische Notdienst" informiert und der "Ordnungsdienst" eingeschaltet. DAS sind dann die vielzitierten "Männer mit den weißen Kitteln", die einen - evtl. auch renitenten, sich wehrenden - Betroffenen in die Klinik verbringen.
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0Antwort von
MurksambauMurksambau
wenn man sich über das thema gedanken macht, hat es noch ein bisschen zeit. .....oder es ist nur ein lichter moment und sie kommen gleich!
@ Auskunft: Es gibt nicht nur Zwangseinweisungen nach dem Unterbringungsgesetz; auch nach dem PsychKG = Psychisch-Kranken-Gesetz, welches in den einzelnen Bundesländern in der Formulierung abweichen kann.
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Das PsychKG greift - auch ohne vorherige Diagnose - bei akuter/konkreter Fremd- bzw. Eigengefährdung. Bei uns in Hamburg legitimiert das u.a. die Polizei, einen so eingestuften Menschen - auch direkt - in die psychiatrische Klinik einzuliefern. Erst DORT wird dann eine Diagnose gestellt. Innerhalb 24 Stunden muß ein Richter über den Verbleib des Eingelieferten in der Psychiatrie entscheiden.