Ab wann muss ich Einfuhrgebühren bezahlen?

2 Antworten

Seit dem 01.07.2021 gilt:

Bei einem Wert von nicht mehr als 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Die bisherige Freigrenze von 22 Euro ist ab dem 1. Juli 2021 weggefallen.
Grundsätzlich muss für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst, für Sie. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Sie dann die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen.
Abgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben. Diese abgabenfreien Post- und Kuriersendungen können wie bisher direkt zugestellt werden, wenn keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.

Zoll.de

Das gilt erst seit dem 01.07


ES1956  08.07.2021, 22:36

Nein. Da wurde nur der "Freibetrag" von 22 auf 5 € verringert.

0